Zivilrecht
Sogenanntes „bürgerliches Recht“
Im Unterschied zum Strafrecht oder zum öffentlichen Recht regelt das Zivilrecht unser menschliches Miteinander als Bürgerinnen und Bürger. Maßgeblich hierfür ist das sogenannte „Bürgerliche Gesetzbuch“ (BGB). Unabhängig davon, ob wir als „natürliche“ Person oder als „juristische“ Person auftreten (also als vertretungsberechtigt für Unternehmen, Vereine, Verbände etc.), geht es hierbei um die Rechtsbeziehung zwischen juristisch gleichberechtigten „Rechtssubjekten“.