Internetrecht /
Urheberrecht
In diesen Rechtsbereichen ist häufig eine zügige Tätigkeit erforderlich, da der Bereich geprägt ist von Rechtsbehelfen im vorläufigen Rechtsschutz.
In diesen Rechtsbereichen ist häufig eine zügige Tätigkeit erforderlich, da der Bereich geprägt ist von Rechtsbehelfen im vorläufigen Rechtsschutz.
Das Internet ist in Deutschland längst kein „Neuland“ mehr, sondern Massenmedium. Bei gut 9 von 10 Jugendlichen und Erwachsenen ist „online“ fester Bestandteil des Alltags – als Shopping-Alternative, als Kontakt- und Kommunikationsmittel, als digitale Spielwiese, als ständiger Ratgeber und auch als Selbstdarstellungsplattform auf den unterschiedlichsten Social-Media-Kanälen.
Während der letzten Jahrzehnte ist hier ein gigantischer Regelungsbedarf entstanden, den der Gesetzgeber kaum in den Griff bekommt. Eine Flut gesetzlicher Vorgaben und neuer Urteile sowie die gefürchteten „Abmahnwellen“ sorgen für Verunsicherung. Private Seitenbetreiber, Startups und selbst bekannte Unternehmen stehen den zahlreichen neuen Rechtsproblematiken (als Beispiel nennen wir das Stichwort „Datenschutzverordnung“) oftmals hilflos gegenüber.
Stellen Sie sich „das Internetrecht“ als Strauß bunter Blumen vor, gepflückt von allerlei Wiesen unterschiedlichster Rechtsgebiete. Ein eigenes „Internet-“ oder „Onlinegesetz“ gibt es (bisher) nämlich nicht: Hier wird mit unterschiedlichsten Gesetzeswerken „improvisiert“ – und alle bringen ihre eigenen juristischen Stolperfallen mit sich.
Beispiele:
Für Ihren Internet-Auftritt ist eine Adresse (URL) nötig, deren zentraler Bestandteil ist die Domain: hierfür gibt es das Domainrecht. Online-Inhalte hingegen fallen größtenteils in die Zuständigkeit des Immaterialgüterrechts. Gewährleistungen, Garantie und AGBs beim Onlineshopping haben mit dem Vertragsrecht zu tun, während das Wettbewerbsrecht für Online-Marketing und Werbe-Einblendungen eine Rolle spielt. Und was Sie beim Umgang mit Kundenkontakten und -daten beachten müssen, regeln das E-Commerce-Recht und der Datenschutz.
Juristische „Paralleluniversen“ wie die großen Suchmaschinen (allen voran Google) oder Plattformen wie Facebook und YouTube sind in ihren AGBs oft unzureichend an deutsches Recht angepasst – für die Einbindung dieser Angebote auf eigenen Seiten aber haften die Nutzerinnen und Nutzer! Eine Welt für sich sind auch die Bestimmungen der Registrare von Internetdomains, wie etwa die für die „de“-Adressen zuständige DENIC eG.
Einerseits ist das Internet ein Eldorado für Unternehmerinnen und Unternehmer mit neuen Geschäftsideen. Gleichzeitig stehen Sie online verstärkt unter Beobachtung: die Aufmerksamkeit von Konkurrenten und Mitbewerberinnen – auch in Hinblick auf etwaige Rechtsverstöße – ist groß! Dies kann, deutlich schneller als in der analogen Welt, zu Abmahnungen und Unterlassungsansprüchen, aber auch zu Klagen und zu Schadenersatzforderungen gegen Sie führen.
Unbemerkte Rechtsverstöße im Internet sind häufig – beinahe Jede und Jeder tappt im Netz regelmäßig in juristische Fettnäpfe. Lassen Sie sich daher, besonders wenn Sie unternehmerisch vom Internet abhängig sind, rechtzeitig beraten. Wir unterstützen Sie individuell: durch präventive, maßgeschneiderte juristische Projektbegleitung. Vermeiden Sie so effektiv teure oder gar existenzbedrohende juristische Fallstricke im WWW. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch zur Seite, wenn Sie sich genötigt sehen, gegen wettbewerbsverzerrende und unfaire Online-Regelverstöße Ihrer Konkurrenz vorzugehen!