Arbeitsrecht

Wir legen bewusst einen unserer Schwerpunkte auf den Bereich des Arbeitsrechtes. Wir halten es für erforderlich im Bereich des Arbeitsrechts sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zu vertreten, da die optimale rechtliche Vertretung die Kenntnis auch der möglichen Reaktion der Gegenseite voraussetzt.

Wie vertreten Sie daher bei allen rechtlichen Fragen im Bereich des Arbeitsrechts wie z.B. Kündigung, Zeugnis, Abfindung oder Aufhebungsvertrag.

Gerade im Bereich des Arbeitsrechts ist häufig eine schnelle Reaktion erforderlich, da es Ausschlussfristen gibt, nach deren Ablauf eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Interessen schwierig wäre.

Eine Besprechung sowie Ersteinschätzung erhalten Sie daher in der Regel von uns am gleichen Tag.

Gerade im Arbeitsrecht ist es für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer entscheidend, dass jeder sich im Vorfeld bewusst macht, was das Ziel der Auseinandersetzung sein soll. Häufig muss geklärt werden, ob der Arbeitsplatz in der vorhandenen oder geänderten Art erhalten beiben soll, oder ob es nicht lohneswerter ist, eine Abfindung zu erhalten.

Für uns steht Ihr Wunsch im Mittelpunkt. Je nach Präferenz und Erfolgsaussichten stimmen wir mit Ihnen die effektivste Vorgehensweise ab.

Parallel zum frist- und formgerechten Einreichen von Klagen und Widersprüchen versuchen wir, bereits eine außergerichtliche Einigung mit den Parteien herbeizuführen – soweit dies gewünscht und möglich ist.

Auch klären wir Fragen aus dem sogenannten kollektiven Arbeitsrecht. Unter Mitwirkung des Betriebsrats entwerfen wir für einzelne Unternehmen Betriebsvereinbarungen, die einen Ausgleich zwischen den unternehmerischen Zielen und den Bedürfnissen der Arbeitnehmer schaffen.

Unsere Tätigkeits­schwer­punkte im Arbeitsrecht

Ausarbeitung von Arbeitsverträgen

Durchsetzung von Gehalts- und Urlaubsansprüchen

Umsetzung des Kündigungsschutzes (die sogenannte „Kündigungsschutzklage“)

Beratung und Prüfung von Aufhebungsverträgen

Ankündigung und Durchsetzung von Mutterschutz und Elternzeit

Ausarbeitung und Kontrolle von Teilzeitbefristungsverträgen

Geltendmachung und Durchsetzung von Arbeitslosengeld nach sozialrechtlichen Bestimmungen

Abfassung und Ausarbeitung von Gleichstellung nach dem AGG

Ausarbeitung von Gehaltsmodellen unter Berücksichtigung von steuer- und sozialrechtlichen Bestimmungen

Ausarbeitung und Überprüfung von Betriebsvereinbarungen und tarifrechtlicher Bestimmungen

Skip to content