Straf­recht

Ihre Verteidigung ist unser Fall!

Können Sie sich zu einhundert Prozent sicher sein, dass Sie niemals einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift zugestellt bekommen? Dass Sie niemals zur Beschuldigten werden oder zum Angeklagten in einem Ermittlungsverfahren? Die allerwenigsten, die ein solches Schicksal teilen, haben sich das bewusst „ausgesucht“. Und, ja, es gibt nicht wenige Menschen, die unschuldig (oder zumindest arglos) in die Mühlen der Rechtsprechung geraten.

Aber auch dann, wenn Sie sich einer Straftat voll bewusst sind, steht es Ihnen zu, bestmöglich verteidigt zu werden. Es steht Ihnen zu, dass sich Ihr Verteidiger absolut parteiisch für Sie einsetzt – dass Ihr Anwalt alles dafür tut, Ihr Ansehen, Ihre bürgerliche Existenz, Ihre Freiheit und das Wohl Ihrer Familie zu schützen.

Schnelle Hilfe im Strafrecht – notfalls direkt auf der Polizeistation

Wenn Sie beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben, wenn Sie eine Vorladung erhalten oder eine Anklageschrift – oder Sie gar verhaftet werden! – zögern Sie nicht: Jetzt ist schnelle juristische Hilfe vonnöten. Angesichts einer drohenden Durchsuchung, einer Festnahme oder Untersuchungshaft benötigen Sie sofort eine wirkungsvolle Intervention, damit sich Ihre Lage nicht unnötig verschlimmert.

Rufen Sie uns an: +49 (0)721 / 66 47 12-0

Bei Bedarf sind wir umgehend vor Ort: Gemäß § 137 StPO ist es Ihr Recht, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens rechtsanwaltliche Hilfe hinzuzuziehen. Wir vertreten mit Nachdruck Ihre Rechte – wenn es sein muss, auch direkt auf der Polizeistation. Als Ihre Verteidigung dürfen wir bei jeder Vernehmung durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder das Gericht mit anwesend sein. Dabei begegnen wir unangemessenen Methoden und einschüchterndem Verhalten seitens der Ermittlungsbehörden klar und durchsetzungsstark.

Erfolgreiche Verteidigung: Ihr Schweigen, unsere Analyse, eine gemeinsame Strategie

Ein wichtiger Punkt für eine erfolgreiche Strafverteidigung ist: Äußern Sie sich ohne Absprache mit uns NICHT zum Tatvorwurf! Eine solche Äußerung sollte allein unser Job sein – nach Akteneinsicht und Erarbeitung der Verteidigungsstrategie. Sie sollten wissen, dass ein Schweigen Ihrerseits nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Eine irrtümlich abgegebene Erklärung von Ihnen hingegen wird, auch nach einer Korrektur, mit hoher Wahrscheinlichkeit nachteilig für Sie ausgelegt werden.

Vor Gericht sowie gegenüber der Staatsanwaltschaft sorgen unsere Strafrechtsspezialisten dafür, dass Sie nicht das Gesicht verlieren oder unerwartet in die Enge getrieben werden. Bereits im Vorfeld beraten wir uns mit Ihnen zum wahrscheinlichen Verlauf des Verfahrens und optimieren daraufhin gemeinsam die erfolgversprechendste Verteidigungsstrategie. Eine umfassende Beurteilung der zum Fall vorliegenden Akten ist hierfür notwendig, eine weitreichende Analyse ähnlich gelagerter Fälle häufig nützlich. So bereiten wir uns auch auf die Hauptverhandlung nach bestem Wissen vor.

Unsere strafrechtlichen Schwerpunkte

Wir vertreten Sie in allen strafrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere im Bereich des Wirtschafts- und Strafprozessrechts. Eine optimale Strafverteidigung, gerade in Spezialgebieten, setzt eine rechtsübergreifende Spezialisierung voraus. In solchen Fällen greifen wir auf den Wissens- und Erfahrungspool unseres Teams zurück, um Ihre Interessen optimal zu vertreten.

Neben ressortüber­greif­enden Straf­rechts­angelegen­heiten verteidigen wird Sie gezielt in folgenden Bereichen:

Straßenverkehrsstrafrecht

Körperverletzung

Eigentumsdelikte (z.B. Diebstahl)

Betäubungsmittel­strafrecht

Jugendstrafrecht

Betrug, Untreue

Computerstrafrecht

Ein weiterer strafrechtlicher Schwerpunkt ist die Vertretung im Rahmen des Opferstrafrechts, beispielsweise im Rahmen einer Nebenklage.