Gebühren

Ihre Kostensicherheit ist gesetzlich geregelt.

Wer sich Recht nicht leisten kann, erhält Prozesskostenhilfe

Wenn finanziell schwächere Menschen von ihrem Recht ausgesperrt wären, weil sie sich weder Gerichtsgebühren noch überhaupt eine anwaltliche Unterstützung leisten können, hätte unser Rechtssystem ein großes Gerechtigkeitsproblem. Daher ist die Prozesskostenhilfe (PKH) ein Grundrecht. Sollten Sie nicht in der Lage sein, Anwalts- oder Gerichtskosten selber zu tragen, beantragen Sie staatliche Hilfe, so dass „Vater Staat“ die Ihnen auferlegten Prozesskosten finanziert – inklusive der Kosten für Ihre anwaltliche Beratung. Damit verbunden ist ein doppelter Kostenschutz: Zum einen wird die PKH nur gewährt, wenn das zuständige Gericht Ihre Angelegenheit als aussichtsreich beurteilt. Zum anderen können Sie die tatsächliche Klageerhebung davon abhängig machen, ob Ihnen die Hilfe bewilligt wird. Beachten Sie jedoch, dass die PKH ein staatliches Darlehen ist – hier können Sie unter bestimmten Umständen zu einer Rückzahlung aufgefordert werden. Auch in Sachen PKH helfen wir Ihnen gerne weiter!

Eine Anwältin oder ein Anwalt – ist das überhaupt nötig?

In einer persönlichen Erstberatung erfahren Sie von uns 1.) ob eine juristische Auseinandersetzung erfolgversprechend und ob diese 2.) überhaupt notwendig ist. Viele Angelegenheiten lassen sich nämlich überraschend einfach auch ohne anwaltliche Unterstützung regeln. Sollten Sie sich daraufhin gegen einen Rechtsstreit entscheiden und keine weitere Hilfe von uns benötigen, fallen neben der Beratungsgebühr keine Kosten von unserer Seite an. Unsere Erstberatung hat den Zweck, Ihr Anliegen auf Fristversäumnisse und Erfolgsaussichten hin zu überprüfen – damit ist ausdrücklich keine Verpflichtung verbunden, uns auch ein Mandat zu übertragen! Beachten Sie jedoch, dass in einigen Fällen eine Vertretung durch eine Anwältin oder einen Anwalt gesetzlich vorgeschrieben ist.

Geschäftsgebühren – mit Transparenz

Sobald eine Anwältin oder ein Anwalt für Sie tätig wird und etwa ein Schreiben an eine Behörde, an eine Versicherung bzw. an die Gegenseite formuliert – oder sich mit dieser mündlich in Verbindung setzt – entsteht eine Geschäftsgebühr. Über die etwaige Höhe einer solchen Gebühr informieren wir Sie gerne vorab.

So vermeiden Sie Zahlungsprobleme

Wenn notwendig, ist auch die Ratenzahlung eine Option! Sprechen Sie uns darauf bitte vor Erhalt der ersten Kostennote an – so vermeiden Sie Missverständnisse und sichern sich größtmögliches Entgegenkommen.

Anwaltsgebühren sind in Deutschland gesetzlich festgelegt. Dass es hier „mit rechten Dingen zugeht“ und keine unseriösen „Dumpingpreise“ angeboten werden dürfen, bestimmt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wir geben Ihnen gerne Einblick. Genauere Informationen zu Ihrem persönlichen Kostenrahmen erhalten Sie jederzeit und unverbindlich auf Anfrage. Schreiben Sie einfach eine E-Mail – oder rufen Sie zu den Geschäftszeiten an.

Volle Kostenübernahme: in vielen Fällen durch Ihre Rechtschutzversicherung

Sind Sie rechtsschutzversichert? Dann profitieren Sie im Regelfall von einer Freistellung von Gebühren gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung: Diese übernimmt sowohl Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Im Falle einer Selbstbeteiligung zahlen Sie lediglich den vereinbarten Anteil. Achten Sie im Vorfeld jedoch unbedingt auf den Umfang Ihres Versicherungsschutzes: Rufen Sie einfach an!

Kosten für die Unfallregulierung: trägt die Haftpflicht

Bei Verkehrsunfällen übernimmt, insbesondere wenn sie schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind, die gegnerische Haftpflichtversicherung die anwaltlichen Gebühren, auch bei außergerichtlichen Regelierungen! Insbesondere dann, wenn Körper- oder Sachschäden verursacht worden sind.

Wer Recht bekommt, muss in vielen Fällen keine Rechnung bezahlen

Allein beim Arbeitsrecht tragen beide Seiten, zumindest im erstinstanzlichen Verfahren, ihre Kosten jeweils selbst. Wenn eine Angelegenheit in Ihrem Sinne entschieden wird, steht Ihnen eine Kostenerstattung gegebenenfalls bereits verauslagter Gerichts- und Rechtsanwaltsvorschüsse durch die Gegenseite zu.

Unsere Rechnung geht dann also direkt an die Gegenseite – und Sie werden, solange die Gegenpartei zahlungsfähig ist, auch ohne Rechtsschutzversicherung finanziell nicht belastet. Anders sieht es jedoch aus, wenn Sie im Rechtsstreit unterliegen: Dann werden Ihnen die Anwaltshonorare beider Seiten sowie etwaige Gerichtsgebühren in Rechnung gestellt. Damit dies möglichst nicht passiert, lassen Sie sich bezüglich Ihrer Erfolgsaussichten von uns beraten!