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  • Rechtsanwalt Rüdiger Werner und Steuerberaterin Sandra Süß

Steuerstraf­recht

Sie nutzen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten? Das ist in einem Rechtsstaat völlig legitim. Klug eingesetzt kann dies Ihrem Unternehmen dabei helfen, wettbewerbsfähig zu bleiben und unverhältnismäßigen Belastungen vorbeugen. Wo aber schlägt die „kreative Gestaltung der Steuerlastminderung“ um in eine strafbare „Umgehung von Steuern“? Eine rechtssichere Antwort auf diese Frage sollten Sie sich von fachlich versierter Seite geben lassen – möglichst bevor Sie sich auf steuerrechtlich dünnes Eis begeben.

Was aber tun, wenn das Eis schon gehörig knackt und Risse bekommt – oder Sie gar schon „eingebrochen“ sind? Lassen Sie sich so früh wie möglich unterstützen. Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe im Rahmen des Steuerrechts und im Zusammenhang mit Insolvenzstraftaten. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass Sie nicht „untergehen“!

Steuerstrafrecht versus Steuerverfahren – wo liegt die Gefahr?

Im Steuerstrafrecht werden streitbare Sachverhalte mitunter anders beurteilt als im Besteuerungsverfahren: Hier gelten andere Grundsätze! So sind etwa Schätzungen, die im Rahmen des Besteuerungsverfahrens erhoben worden sind, oft nicht auf ein Strafverfahren anwendbar.

Dass eine Strafrichterin oder ein Strafrichter anders urteilen, als ein Finanzgericht ist keine Seltenheit. So sind Strafverfahren regelmäßig schneller abgeschlossen als Steuerverfahren – im Extremfall kann es zu einer rechtskräftigen Verurteilung auf Steuerhinterziehung kommen, obwohl das zuständige Finanzgericht hinterher feststellt, dass aus seiner Sicht gar keine Steuerhinterziehung vorlag.

Spätestens im Strafverfahren ist die fachanwaltliche Unterstützung geboten

In einem Steuerstrafverfahren geht es nicht darum, „Steuersparmodelle“ zu diskutieren, sondern um die finanzielle Existenz und den Ruf von Mandantinnen und Mandanten. Konfliktgegenstand ist die Auslegung von Gesetzen. Das taktische Vorgehen im Prozess kann hier entscheidend sein. Somit ist klar, dass spätestens in einem Strafverfahren eine Volljuristin oder ein Volljurist an Ihrer Seite stehen sollte: also eine juristisch vollumfassend ausgebildete Person, welche die gleiche Sprache spricht wie das Gericht – gerne ergänzt um die Expertise einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters. Wir helfen Ihnen umfassend weiter!

Ob Privatperson oder Unternehmen: Lassen Sie sich verlässlich beraten und juristisch vertreten, wenn es um die heikle Frage geht, ob in einem konkreten Fall ein steuerstrafrechtliches Verhalten vorliegt – und ob ein solches durch weitere Untätigkeit oder gar Handlungsweisen steuerrechtlich zu Sanktionen führt.

Tätigkeits­schwerpunkte

Vertretung bei Besteuerungs­­verfahren, insbesondere bei Außen- oder Sonderprüfungen

Verteidigung gegenüber den Ermittlungs­behörden im Steuer­straf­verfahren (Steuer­fahndung, Bußgeld- und Strafsachenstelle, Zollfahndung, Hauptzollamt, Staats­an­waltschaft) wegen Vorwürfen einer Straftat – teilweise lassen sich bereits im Vorfeld Sachverhalte zu Ihren Gunsten aufklären

Verteidigung vor den Strafgerichten

Vertretung im gerichtlichen Steuerstreit (Finanzgericht, Bundesfinanzhof) – ggf. parallel zur strafrechtlichen Verteidigung

Beratung hinsichtlich einer strafbe­freienden Selbstanzeige gemäß § 371 der Abgaben­ordnung (in geeigneten Fällen)

Zum Experten:

Rechtsanwalt Rüdiger Werner

Rüdiger Werner

Kanzlei WHBS – Rechtsanwalt, Fachanwalt, Steuerberater

WHBS | Werner Haarer Bodmann Süß

Rechtsanwälte Fachanwälte
Steuerberater PartGmbB

Stephanienstraße 30
76133 Karlsruhe

Tel.: +49 (0)721 / 66 47 12-0
Fax: +49 (0)721 / 66 47 12-20

E-Mail: info@kanzlei-whbs.de
Web: www.kanzlei-whbs.de

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