Steuerstrafrecht
Sie nutzen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten? Das ist in einem Rechtsstaat völlig legitim. Klug eingesetzt kann dies Ihrem Unternehmen dabei helfen, wettbewerbsfähig zu bleiben und unverhältnismäßigen Belastungen vorbeugen. Wo aber schlägt die „kreative Gestaltung der Steuerlastminderung“ um in eine strafbare „Umgehung von Steuern“? Eine rechtssichere Antwort auf diese Frage sollten Sie sich von fachlich versierter Seite geben lassen – möglichst bevor Sie sich auf steuerrechtlich dünnes Eis begeben.
Was aber tun, wenn das Eis schon gehörig knackt und Risse bekommt – oder Sie gar schon „eingebrochen“ sind? Lassen Sie sich so früh wie möglich unterstützen. Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe im Rahmen des Steuerrechts und im Zusammenhang mit Insolvenzstraftaten. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass Sie nicht „untergehen“!