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  • Kanzlei WHBS in Karlsruhe – Rechtsanwalt Rüdiger Werner und Rechtsanwältin Christine Haarer

Familien­recht

Kaum ein anderes Streitgebiet ist derart emotionsbehaftet wie Auseinandersetzungen im Ehe- und Familienrecht. Wenn Liebe als Bindeglied innerhalb ehelicher oder eheähnlicher Strukturen zerbricht, sich gar in ihr Gegenteil verkehrt, gibt es verständlicherweise ein besonders starkes Bedürfnis nach juristischer Klärung. Dass dies bisweilen den Wunsch nach Vergeltung beinhaltet – auch das ist zutiefst menschlich.

Mit uns die richtige Strategie wählen!

Häufig ist unserer Mandantschaft daher Unnachgiebigkeit besonders wichtig: je emotionaler eine juristische Auseinandersetzung, desto kompromissloser soll diese geführt werden. Hiermit einen strategisch klugen und tatsächlich zielführenden Umgang zu finden, der dem Interesse unserer Mandantinnen und Mandanten absolut entspricht  – das ist ein Kernanliegen unserer Kanzlei. Sie dürfen von uns den „kühlen Kopf“ erwarten, den es benötigt, Ihre Vorstellungen maximal durchzusetzen.

Die vermögensrechtliche Betreuung – unser Fokus im Ehe- und Familienrecht

Der finanzielle Aspekt ist, gerade im Ehe- und Familienrecht, von großer Bedeutung! Wir setzen Ihre vermögensrechtlichen Interessen um. Dies begreifen wir als unsere Kernkompetenz im Familienrecht, besonders in den Bereichen Ehescheidung und Kindschaftsangelegenheiten.

Sei es auf dem Gebiet des Unterhalts- und Zugewinnrechts, beim Versorgungsausgleich oder in Hausratsangelegenheiten: mit komplexen Verfahren haben wir viel Erfahrung, gerade auch im Zusammenhang mit Unternehmensbeteiligungen.

Viel mehr als nur Scheidung

Eine ganzheitliche ehe- und familienrechtliche Betreuung reicht sehr weit über das Thema „Scheidung“ hinaus. Wir kümmern uns daher um Ihr Anliegen im gesamten Themenspektrum:

Ausarbeitung von Eheverträgen (sowie Beratung vor und nach der Eheschließung) und Vereinbarungen unter nichtehelichen Lebensgemeinschaften

Erbvertrag unter Berücksichtigung erbrechtlicher Besonderheiten unter Ehegatten

Durchführung des gesamten Scheidungsverfahrens (mit u.a. folgenden Aspekten: Vermögen, Unternehmensbeteiligung, Zugewinn, Ehewohnung und Einrichtung, Unterhalt und Sorgerecht)

Ausarbeitung von Scheidungs­folgen­vereinbarungen

Vertretung, Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen

Beratung hinsichtlich des Versorgungsausgleiches

Umsetzung von Umgangsregelungen

Betreuung, Vormundschaft und Elternunterhalt

Adoption

Kindschafts­angelegenheiten: wenn Sensibilität gefragt ist

Wenn Kinder mit im Spiel sind, gelten oft andere Voraussetzungen für eine juristische Auseinandersetzung. Ein besonderes Augenmerk legen wir hier, sofern das von Ihnen gewünscht ist, auf die Aspekte der Streitvermeidung und der Konfliktbeilegung. Dies ist umso wichtiger, wenn die Gefahr besteht, dass Minderjährige zum Teil einer „Streitmasse“ werden.

Gerade in Kindschafts­angelegenheiten ist Sensibilität gefragt: Ein unangemessen hartes und kompromissloses Vorgehen ist selten zum Wohle von Kindern  – und wird daher vonseiten der Rechtsprechung meist nicht honoriert. Dennoch werden wir auch hier entschlossen agieren, wenn wir uns gemeinsam für das Wohl Ihres Kindes juristisch stark machen müssen.

Zur Expertin / zum Experten:

Rechtsanwältin Christine Haarer

Christine Haarer

Rechtsanwalt Rüdiger Werner

Rüdiger Werner

Kanzlei WHBS – Rechtsanwalt, Fachanwalt, Steuerberater

WHBS | Werner Haarer Bodmann Süß

Rechtsanwälte Fachanwälte
Steuerberater PartGmbB

Stephanienstraße 30
76133 Karlsruhe

Tel.: +49 (0)721 / 66 47 12-0
Fax: +49 (0)721 / 66 47 12-20

E-Mail: info@kanzlei-whbs.de
Web: www.kanzlei-whbs.de

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