Ihr Anwalt für Steuerrecht in Karlsruhe

Wir sind umfassend für Sie da. Wir vertreten Sie nicht nur in obigen Bereichen bei der Erklärung gegenüber dem Finanzamt, sondern vertreten Ihre Interessen, wenn es sein muss, bis zum Bundesfinanzhof.

Unsere Mandanten sind sowohl Privatpersonen als auch mittelständische Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform. Wir beraten Sie auch dort, wo reine Steuerkanzleien nicht mehr beraten können, insbesondere im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts und bei Fragen rund um die Insolvenz.

Unser Anliegen ist, dass Sie sich so gut wie möglich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während wir Sie bei allen rechtlichen Anliegen gegenüber dem Finanzamt, bereits vorsorglich, unterstützen – sei es bei der Gründung Ihrer Gesellschaft oder der für Sie optimalen Ausgestaltung Ihrer Gesellschaft.

Steuerberatung

Regelmäßige Gespräche mit Ihnen sind der Schlüssel für eine optimale steuerliche Gestaltung Ihrer Verhältnisse.

Wir können dort weitermachen, wo reine Steuerkanzleien nicht mehr beraten können.

Insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsrechts und der Gestaltung Ihrer Unternehmensverträge (Arbeitsverträge, Gesellschaftsverträge) werden wir mit Ihnen eine optimale Lösung anstreben. Wir bilden uns regelmäßig fort und werden Ihr Unternehmen umfassend beraten.

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung ist der Kernbereich Ihrer unternehmerischen Tätigkeit. Eine gute Finanzbuchhaltung ist essentiell, um den Stand sowie die Perspektive Ihres Unternehmens zu kennen.

Wir sind bestens darauf vorbereitet, Sie hierbei zu unterstützen, insbesondere durch das Erstellen regelmäßiger betriebswirtschaftlicher Auswertungen.

Darüber hinaus bieten wir auszugsweise folgende Tätigkeiten an:

  • Anlagenbuchführung
  • Summen- und Saldenliste
  • Offene-Posten-Liste
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss stellt das Ergebnis unserer vorherigen vorbereitenden Tätigkeit dar.

Hierbei erledigen wir für Sie:

  • Ihren Jahresabschluss
  • die Offenlegung im Bundesanzeiger
  • die E-Bilanz für die Finanzverwaltung
  • die Gewinn- und Verlustrechnung
  • die Einnahmen- und Ausgaben-Rechnung

Digitale Finanzbuchhaltung

Seien Sie Teil der Zukunft und lassen Sie uns einen Großteil Ihrer Buchhaltung digital erledigen!

Nach kurzer Einarbeitung, die wir zusammen mit einem Mitarbeiter von DATEV, übernehmen, werden für Sie die erheblichen Vorteile, die das System mit sich bringt, spürbar werden.

Buchhaltungsbelege werden eingescannt, im Rechenzentrum abgespeichert, überprüft und verbucht. Hierbei wird bereits jedem Buchungssatz der entsprechende digitale Beleg zugeordnet. Dies spart nicht nur Ihrem Unternehmen Zeit, sondern senkt auch die Kosten, die bei uns anfallen. Hierbei ist es Ihnen selbständig möglich, jederzeit Einblick in die Buchhaltung und die Auswertungen zu nehmen, nachdem diese bei uns bearbeitet worden sind.

So können Sie jederzeit über den Stand Ihres Unternehmens auf dem Laufenden bleiben. Die Originalbelege sind jederzeit griffbereit und können mit wenigen Klicks in Kopie abgerufen werden. Damit sind sie für die Abschlusserstellung und Prüfung jederzeit wieder verfügbar.

Zusätzlich werden die von Unternehmen erstellten Ausgangsrechnungen, die elektronisch erfassten Kassenbewegungen und Kontoumsätze direkt in die Buchhaltung übernommen. Sobald die Daten vom Steuerberater bearbeitet sind, können Unternehmen über ihren persönlichen Zugang Einblick in die Auswertungen nehmen, um ihr Unternehmen aktiv zu steuern.

Lohnbuchhaltung

Wir erstellen Ihre monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Das gesamte Verfahren, gerade durch neue elektronische Verfahren, ist zunehmen komplexer geworden. Unsere Mitarbeiter halten sich für Sie durch regelmäßige Fortbildungen immer auf dem neusten Stand.

Wir unterstützen Sie insbesondere im Bereich:

  • Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Sozialversicherungsmeldung
  • Berufsgenossenschaftsmeldung
  • Personalstatistiken
  • Lohnsteuer-Anmeldung

Steuererklärung

Zum Kernbereich unserer Tätigkeit gehört natürlich die Abgabe Ihrer Steuererklärungen, nachdem wir diese mit Ihnen besprochen haben.
Der übliche Tätigkeitsumfang hierbei ist die Prüfung der ergangen Bescheide sowie deren Besprechung mit Ihnen.

Zu unserem Tätigkeitsbereich gehören insbesondere die Erstellung nachfolgender Erklärungen:

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Schenkungsteuer
  • Erbschaftsteuer

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