Das Mietrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Gerade für private Mietrechtsverhältnisse gelten zusätzlich verbraucherschützende Vorschriften. Der Vermieter kann in vielen Fällen nur eingeschränkt mit seinem grundgesetzlich geschützten Eigentum verfahren. Vermieter, die bereits unerfreuliche Erfahrungen mit „Mietnomaden“ gemacht haben, können dies bestätigen.
Grundsätzlich gilt: Handeln Sie so schnell wie möglich! Gerichtliche Verfahren benötigen Zeit, in der Mieter in vielen Fällen „kostenfrei“ weiter die Räumlichkeit nutzen können. Als Mieterin oder Mieter hingegen lassen Sie sich bezüglich der Wahl Ihrer Rechtsmittel beraten, so dass Sie die Dauer, in der Sie in der Wohnung verbleiben, verlängern können.
Während der Mietvertrag die Gebrauchsüberlassung von Sachen (Räume, Immobilien) regelt, räumt ein Pachtverhältnis die Möglichkeit ein, Nutzen oder Ertrag aus dem Pachtgegenstand zu ziehen – so gewährt ein Pachtvertrag klassischerweise das Recht, etwa die Früchte von Obstbäumen zu ernten und zu verwerten, wenn Sie eine Streuobstwiese gepachtet haben.
Miet- und Pachtrecht – beide Rechtsgebiete sind miteinander verwandt und treten bisweilen als Mischformen auf. Besonders auch im Bereich des Leasings.