Patienten­verfügung,
Vorsorge­vollmacht

Wir schaffen Transparenz!

Stellen Sie sich vor, Sie werden zum Betreuungsfall und Ihre Angehörigen müssen tatenlos zusehen, wie ein völlig Fremder Sie in allen wichtigen Entscheidungen vertritt – in Deutschland leider gängige Praxis! Das Recht auf freie Willensäußerung gehört zu den Errungenschaften unserer freiheitlich orientierten Gesellschaft. Wenn jedoch krankheits- oder unfallbedingt der Betreuungsfall eintritt, ist die Vertretung durch Ihre Angehörigen nicht automatisch gewährleistet. Oftmals wird stattdessen ein kostenpflichtiger gerichtlicher Betreuer vom Betreuungsgericht eingesetzt.

Marionette oder Steuermann? Bestimmen Sie selbst die Richtung!

Wer Entscheidungen über sein Vermögen, die Art seiner medizinischen Versorgung sowie über die personelle Besetzung seiner Bevollmächtigten ausschließlich selbst treffen möchte, sorgt in gesunden Tagen vor und hält seine Vorstellungen über folgende Vollmachten schriftlich fest:

  • Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht
  • Sorgerechtsvollmacht und Unternehmervollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht berechtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, im Falle etwaiger Notsituationen, alle oder bestimmte Aufgaben in Ihrem Sinne zu entscheiden oder zu erledigen. Seit dem 01. März 2005 besteht ein zentrales Vorsorgeregister, in dem angezeigt wird, dass für die betreffende Person eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung existiert.

In einer Betreuungsverfügung geben Sie im Falle der Notwendigkeit dem Vormundschaftsgericht zu erkennen, welche Person / Personen zur Bestellung eines Betreuers in Frage kommen.

In einer Patientenverfügung legen Sie, für den Fall eines entscheidungsunfähigen Zustandes, im Vorfeld fest, welche Behandlungsmaßnahmen getroffen bzw. unterlassen werden sollen.

Bei einer Sorgerechtsvollmacht bestimmen Sie Personen, die gegenüber Ihren minderjährigen Kindern die Erziehung ausüben sollen, falls Sie hierzu auf Grund eines entscheidungsunfähigen Zustands nicht in der Lage sein sollten. Dies gibt dem Vormundschaftsgericht eine Entscheidungshilfe bei der gerichtlichen Feststellung.

In einer Unternehmervollmacht legen Sie unabhängig von etwaigen testamentarischen Verfügungen fest, welche Personen zukünftig die Leitung bzw. entscheidende Funktionen in Ihrem Unternehmen übernehmen sollen, falls Sie hierzu auf Grund eines entscheidungsunfähigen Zustands nicht in der Lage sein sollten. Dabei können Sie mehrere Personen für unterschiedliche Bereiche festlegen. Auf Wunsch stimmen wir mit Ihnen die richtigen Maßnahmen für die entsprechende Unternehmensform ab.

Die Kanzlei – aktiv in Sachen Aufklärung und Sensibilisierung

Dieses Thema liegt uns besonders am Herzen. Denn in den zahlreichen Vorträgen und Veranstaltungen, die wir in den vergangenen Jahren durchgeführt haben, hat sich immer wieder gezeigt, dass das Interesse in der Bevölkerung groß ist an diesen Themen – aber der Umgang damit viele Fragen aufwirft. Auch wenn man im Internet fertige Formulare schnell downloaden kann, so ist das Ausfüllen derselben oft mit Verständnisfragen verbunden: Antworten und Entscheidungen müssen wohl überlegt getroffen werden. Eine juristische Begleitung ist sinnvoll, denn es geht mit jedem Kreuzchen und jeder Zeile um nichts Geringeres als Ihre Gesundheit und Ihr Wohlergehen.

Wir beraten Sie umfassend und kompetent. Wir helfen Ihnen beim gewissenhaften Ausfüllen der Formulare und unterstützen Sie dabei, für Ihre Zukunft verantwortungsvoll und aufgeklärt zu entscheiden.

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