Patientenverfügung,
Vorsorgevollmacht
Wir schaffen Transparenz!
Stellen Sie sich vor, Sie werden zum Betreuungsfall und Ihre Angehörigen müssen tatenlos zusehen, wie ein völlig Fremder Sie in allen wichtigen Entscheidungen vertritt – in Deutschland leider gängige Praxis! Das Recht auf freie Willensäußerung gehört zu den Errungenschaften unserer freiheitlich orientierten Gesellschaft. Wenn jedoch krankheits- oder unfallbedingt der Betreuungsfall eintritt, ist die Vertretung durch Ihre Angehörigen nicht automatisch gewährleistet. Oftmals wird stattdessen ein kostenpflichtiger gerichtlicher Betreuer vom Betreuungsgericht eingesetzt.