Unter­nehmens­recht

Fachgebiete sinnvoll verknüpfen

Die Anforderungen an eine kompetente Rechtsvertretung und -beratung im Unternehmensrecht umspannen zahlreiche für sich komplexe Spezialgebiete und spiegeln die enorme Vielfältigkeit des Wirtschaftslebens wider. So ist das Unternehmensrecht streng genommen kein eigenständiger Rechtsbereich, sondern ein an unternehmerische Problemstellungen und Bedürfnisse angepasster Querschnitt durch ein Bündel unterschiedlichster Rechtsgebiete:

Die wesentlichsten hiervon sind das Wirtschaftsrecht, das Handelsrecht, das Arbeits-, Gesellschafts-, Konzern-, Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie das Steuerrecht. Aber auch in den Bereichen Medienrecht und im Datenschutz ist zunehmend Expertise gefragt.

Interdisziplinär ist Trumpf im Unternehmensrecht

Ebenso können das Erbrecht und das Familienrecht in unternehmensrechtlicher Hinsicht eine wichtige Rolle spielen – nämlich dann, wenn das finanzielle Wohl und Weh eines Unternehmens in besonderer Weise von Einzelpersonen abhängig ist. Zu den thematischen Ausläufern des Themenspektrums kommen (im Normalfall unbeabsichtigt) bisweilen Fragestellungen aus dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Steuerstrafrecht hinzu. Die interdisziplinäre Aufstellung unserer Kanzlei kommt komplexen Problemstellungen sehr entgegen: Lassen Sie sich von den zahlreichen juristischen Herausforderungen, die unternehmerisches Handeln mit sich bringt, nicht entmutigen! Lassen Sie sich fundiert und ergebnisorientiert beraten. Unser Erfahrungsschwerpunkt liegt hierbei in der Beratung und Rechtsbegleitung des Mittelstands.

Ihr Schlüssel zum Erfolg: Rechtssicherheit von Anfang an

Schon bei der Wahl der Rechtsform für Ihr Unternehmen kann eine Beratung durch spezialisierte Anwältinnen und Anwälte Ausschlag geben für Ihren künftigen Erfolgskurs. Bedenken Sie hierbei – und auch in Bezug auf existentielle Haftungsfragen – die Stichworte „Internationalisierung“ und „Flexibilisierung“; dies vor allem vor dem Hintergrund des zunehmenden Einflusses europäischer Rechtsprechung. Wie sieht es mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften aus, die unter anderem regeln, ob die Aufnahme einer bestimmten unternehmerischen Tätigkeit eine staatliche Genehmigung erforderlich macht? Selbstverständlich sind auch Fragen, die im Zusammenhang mit der Gewerbeordnung, der Handwerksordnung oder speziellen Berufsgesetzen auf Sie zukommen könnten, für unsere Kanzlei keineswegs Neuland.

Bei Rechtsbeziehungen von Unternehmen aus unterschiedlichen Staaten gelten internationale Regelungen, bei Kaufverträgen etwa das „UN-Kaufrecht“ bzw. „CISG“ (Convention on Contracts for the International Sale of Goods). Hier ist grenzüberschreitendes Know-how gefragt: Wir stellen Ihnen bei Bedarf ein schlagkräftiges Team mit international erfahrenen Expertinnen und Experten zur Seite.

Unterstützung bei großen Veränderungen: Fusionierung, Abspaltung oder Insolvenz

Ein weiterer Themenkomplex im Unternehmensrecht ist die Fülle von Vorschriften, welcher bei der Veräußerung, Fusionierung oder Abspaltung von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen beachtet werden muss. Unter dem Schlagwort „Mergers & Acquisitions“ (M&A) unterstützen wir Sie mit strategischer Rechtsberatung auf Ihrem Erfolgskurs.

Hiermit verwandt sind Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Ende eines Unternehmens durch Liquidation oder Insolvenz: Im Worst Case einer unfreiwilligen Unternehmensauflösung sollten Sie keinerlei Risiko eingehen! Um Schaden für Eigentümerinnen, Gesellschafter, Arbeitnehmerinnen und Kunden abzuwenden, ziehen Sie rechtliche Unterstützung am besten schon bei ersten Anzeichen einer existentiellen Krise hinzu!

Unsere Kompetenzen und Tätigkeits­schwerpunkte

Praxisnähe und engmaschige Unterstützung ist ein Qualitätsmerkmal unserer Kanzlei. Schwerpunkt hierbei ist unsere Begleitung bei operativen Tätigkeiten, insbesondere bei Vertragsverhandlungen oder bei der Überprüfung von Verträgenmit Kundinnen, Lieferanten, Auftraggeberinnen oder Auftraggebern. Aber auch im Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir stark aufgestellt und beraten Kapitalanleger, Finanzdienstleisterinnen, Kreditinstitute und kapitalsuchende Unternehmer hinsichtlich Finanz- und Bankrecht – etwa in Sachen Haftungsfragen für Beraterinnen und Vermittler in den Bereichen Immobilien, Kapitalanlagen und Fondsfinanzierung.

Unternehmens­rechtliche Tätigkeits­schwerpunkte

Gestaltung von vertraglichen Verhältnissen

Beratung bei der Rechtsformwahl

Beantragung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen

Prüfung der Fortführungs­fähigkeit Ihres Unternehmens

Feststellung von Insolvenzgründen

Verteidigung bzw. Aufklärung bei wirtschafts­straf­rechtlichen Anschuldi­gungen, insbesondere Betrug und betrugs­ähnliche Delikte

Untreue und untreueähnliche Delikte

Steuerstrafrecht

Diebstahl geistigen Eigentums

Korruption

Kapitalmarktstrafrecht

Insolvenzdelikte

Kompetenzen im Unternehmens­recht auf einen Blick

Gesellschafts­recht (insbesondere GmbH-Recht und Aktienrecht)

M&A (Unternehmens­kauf, Umwandlungen)

Unternehmens­nachfolge (inklusive erbrechtlicher und familien­rechtlicher Aspekte)

Insolvenz

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