Internatio­nales Recht

Auch in Sachen Gesetze gilt:
andere Länder – andere Sitten!

Was in Deutschland gang und gäbe ist, kann im Ausland ganz anders aussehen. Selbst wenn europarechtliche Normen in den einzelnen Ländern gleichlautend sind, müssen länderspezifische Regelungen berücksichtigt werden. Wer beispielsweise im Ausland unternehmerisch tätig ist oder sein will, wer eine Immobilie erwerben möchte oder in Konflikt mit dem dortigen Recht gerät, braucht juristische Kompetenz, die nicht nur die juristischen Gegebenheiten kennt, sondern auch die Sprache spricht.

WHBS Rechtsanwälte Steuerberater auch international an Ihrer Seite!

Unsere Anwälte/innen haben gesonderte Anwaltszulassungen und sprechen fließend Französisch und Englisch.

Im Unternehmensbereich können wir daher rechtliche Ansprüche, die sich beispielsweise aufgrund eines internationalen Vertrages oder wettbewerbsrechtlicher Verstöße ergeben, für Sie gerichtlich im jeweiligen Ausland durchführen und abwickeln. Wir unterstützen Sie, auch als Privatperson, u.a. in der Ausgestaltung von Verträgen, bei internationalen Kauf-/ Verkauf- oder Mietangelegenheiten, sowie in gerichtlichen Streitigkeiten. Dies gilt insbesondere für rechtliche Gestaltungen, als auch rechtliche Klagen in Spanien und Frankreich. Durch die in unserer Kanzlei bestehenden Anwaltszulassungen vertreten wir Sie unmittelbar vor Gericht.

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