Vorsorgevollmacht /
Patientenverfügung

Für welchen Fall benötige ich eine Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung?

Das Schicksal kann Situationen mit sich bringen, die dazu führen, dass man körperlich oder geistig nicht mehr handlungsfähig ist. Sofern Sie für diesen Fall selbst keinerlei Regelungen getroffen haben, muss der Staat einschreiten. Dies führt dazu, dass ein Betreuer für Sie bestellt werden muss. Dieser Betreuer muss nicht unbedingt der Ehegatte oder ein Kind sein. Vielmehr kann es sogar Fälle geben, bei denen Ehegatten und Kinder dem Gericht als ungeeignet erscheinen. Selbst für den Fall, dass das Gericht einen Angehörigen zum Betreuer bestellt, ist dieser gegenüber dem Gericht rechenschaftspflichtig.

Kann ich sichergehen, dass Entscheidung in meinem Sinne getroffen werden?

Sofern Ihr Wille nicht zu ermitteln ist, muss sich daran gemacht werden, Ihren mutmaßlichen Willen zu erforschen. Dies ist in der Praxis nicht ohne Weiteres möglich, sondern dieser lediglich aufgrund von Indizien ermittelbar. Üblicherweise wird dem zu Bevollmächtigen hierfür eine Generalvollmacht erteilt, deren Benutzung unter der aufschiebenden Bedingung, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln, gestellt wird. Wir kombinieren Ihre Generalvollmacht mit Ihrer Patientenverfügung zu einer einheitlichen Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung.

Was ist eine Patientenverfügung?

Bei der Patientenverfügung geht es darum, dass Sie für den Fall, dass Sie sich in einem unumkehrbaren Sterbeprozess befinden, Regelungen treffen. Sie sollen hierbei SELBST regeln, welche Maßnahmen an Ihnen noch durchgeführt werden sollen. Insbesondere können Sie regeln, ob Sie beispielsweise beatmet oder künstlich ernährt werden wollen. Ohne eine derartige Regelung muss wiederum auf Ihren mutmaßlichen Willen zurückgegriffen werden. Ansonsten liegt in vielen Fällen die Last der Entscheidung auf Ihren Angehörigen.

Wozu benötige ich eine Betreuungsverfügung?

Bei der Betreuungsverfügung handelt es sich wiederum um eine Vorsorgemaßnahme, mit der Sie die Auswahl eines etwaigen Betreuers regeln wollen. Sofern keine Regelungen getroffen sind, ist für den Fall, dass Sie Ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln können, die staatliche Bestellung eines Betreuers erforderlich. Wenn Sie allerdings eine Betreuungsverfügung haben, wird das Gericht bei der Auswahl Ihres Wunschbetreuers Ihnen folgen, sofern nicht zwingende Gründe hiergegen sprechen.

Wozu benötige ich eine Vorsorgevollmacht?

Bei einer gut abgefassten Vorsorgevollmacht ist im Regelfall keine Bestellung eines Betreuers erforderlich. Hierdurch können Sie erreichen, dass Angehörige, die sich um Ihre Angelegenheiten kümmern, wesentlich entlastet werden und diese einfach und schnell Regelungen in Ihrem Sinne treffen können, ohne dass eine gerichtliche Prüfung stattfindet.

Überlassen Sie bei der Gestaltung Ihrer Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung nichts dem Zufall. In unserer Kanzlei werden Sie eingehend von der Fachanwältin für Erbrecht auf Grundlage der neuesten Rechtsprechung beraten.

Rufen Sie uns einfach unter +49 (0)721 / 66 47 12-0 an, um einen Termin zu vereinbaren.

Selbstverständlich wird die von uns erstellte Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung sowie Betreuungsverfügung beim Zentralen Vorsorgeregister über die Bundesnotarkammer registriert. Das Risiko eines Verlustes ist dadurch sehr eingeschränkt.

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