Widerrufsjoker
Darlehen / Leasing

Der EuGH hat in einem wegweisenden Urteil (Aktenzeichen / Rechtssache C 66/19) entschieden, dass eine weit verbreitete Formulierung in Darlehensverträgen nicht mit europäischem Recht vereinbar ist.

Bei vielen Verträgen findet sich ein „Kaskadenverweis“, den der EUGH nun gerügt hat. Zahlreiche Unternehmen (z.B. Deutsche Bank, Commerzbank, Sparkassen, Volksbanken, DSL Bank, Sparda Bank, etc.) haben diesen bei Kredit- und Leasing-Verträgen (z.B. VW Bank, Audi Bank, Mercedes Benz Bank, BMW Bank, Santander, etc.) verwandt.

Das kann dazu führen, dass Ihr Widerrufsrecht noch Jahre nach Abschluss des Vertrages besteht. Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus der Bearbeitung zahlreicher Widerrufe gegen Banken und Leasinggeber.

Diese Rechtsprechung des EuGH führt nunmehr dazu, dass sehr viele Darlehensverträge rund um Immobilien und Fahrzeuge (Kredit- und Leasingverträge) rückabwickelbar sein dürften.

Als Kunde müssen Sie in vielen Fällen keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen und haben erhebliche Zinsersparnisse.

Von besonderer Bedeutung ist vorliegend, dass die dem EuGH vorliegende Passage der Widerrufsbelehrung in amtlichen Mustertexten geschrieben steht, die der deutsche Gesetzgeber selbst als „Mustervorlage“ verwandt hat.

Sie sollten daher unter keinen Umständen leichtfertig Ihren Vertrag widerrufen, sondern dieser sollte erst von uns geprüft werden. Hierbei spielt eine Rolle, dass just der BGH diese Verweiskette gerade nicht beanstandet hat. Es wird nach unserer Erfahrung daher nicht unwahrscheinlich sein, dass Banken uns Sparkassen weiterhin auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes Bezug nehmen und Sie von Anfang an juristische Hilfe zur Durchsetzung Ihrer Interessen in Anspruch nehmen sollten.

Wir führen für Sie durch unsere Fach­anwälte eine kostenfreie Erst­ein­schätzung durch.

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