WHBS | Werner Haarer Bodmann Süß
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In einem Urteil vom 7. Mai 2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Lebensversicherungs-Kunden bei fehlerhafter Belehrung nach Jahrzehnte nach Abschluss der Lebensversicherung widersprechen können (IV ZR 76/11).
Des Weiteren hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Sie auch noch viele Jahre nachdem Sie Ihre Lebensversicherung gekündigt haben, diese noch widerrufen können, BGH, Urteil vom 16.10.2013, Az. IV ZR 52/12.
Ein großer Teil der Lebensversicherungen, die noch laufen oder gekündigt wurden, hat eine fehlerhafte Belehrung. Die Versicherer mussten sich in der Vergangenheit auch keine großartigen Gedanken darüber machen, ob die Kunden richtig belehrt wurden. Schließlich hat der Gesetzgeber eine Regelung getroffen, dass spätestens 1 Jahr nach Abschluss der Versicherung ein Widerruf nicht mehr möglich sei.
Diese gesetzliche Regelung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-209/12, Walter Endress gegen Allianz Lebensversicherungs AG jedoch für unvereinbar mit Europarecht erklärt.
Das sehr zu begrüßende Ergebnis war, dass es nunmehr ein ewiges Widerrufsrecht bei falschen Belehrungen gibt. Es gibt nur sehr wenige Lebensversicherer, die hierauf reagiert haben und eine Nachbelehrung getätigt haben.
Haben Sie Post von Ihrem Lebensversicherer erhalten, in der eine neue Belehrung über Ihr Widerrufsrecht war?
Unter dem Strich bedeutet es für Sie, dass Ihre Belehrung vielleicht fehlerhaft ist und dies für Sie bares Geld bedeutet. Wir begleiten bereits seit Jahren Versicherungsnehmer bei ihrer Rückabwicklung.
Wie sollten wir vorgehen?
Suchen Sie ALLE Unterlagen von Ihrer Lebensversicherung zusammen, die Sie noch haben. Schauen Sie die Standesmitteilungen an, ob die von der Versicherung prognostizierte Summe stark von dem derzeitigen Wert abweicht. Aufgrund der derzeitigen Zinssituation ist die Rückabwicklung einer Lebensversicherung in den meisten Fällen in Betracht zu ziehen.
Unser Angebot an Sie:
Wir führen eine für Sie kostenfreie Ersteinschätzung der Erfolgschancen Ihrer Rückabwicklung durch. Sie bekommen von uns Auskunft über die Erfolgsaussichten der Rückabwicklung und Sie erfahren, ob unserer Beauftragung für Sie Sinn macht.
wo wir Chancen und Risiken sehen,
ob Erfolgsaussichten bestehen,
ob / welche Kosten entstehen und
wann mit einem Ergebnis zu rechnen ist.
Sie entscheiden erst dann, ob Sie uns mit der Durchsetzung Ihres Widerspruchs beauftragen. Bis dahin fallen für Sie keinerlei Kosten an.
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