Der Bundesgerichtshof hat nunmehr eine Änderung seiner Rechtsprechung zu Kreditverträgen eingeleitet.
Hintergrund ist insbesondere das Urteil der Europäischen Union vom 26.03.2020 C-66/19, WM 2020, 688.
Der Bundesgerichtshof führt nunmehr selbst aus, dass er an seiner bisherigen Rechtsprechung NICHT mehr weiter festhält, BGH XI ZR 525/19.