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Widerrufsrecht bei Baufinanzierungen

Banken- / Kapitalmarktrecht, Baurecht, Zivilrecht

Baufinanzierungen die zwischen dem 10. Juni 2010 und 20. März 2016 geschlossen wurden, können teilweise noch immer widerrufen werden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht  eine „Kaskadenverweisung“ als einen Verstoß gegen EU-Recht. Das Gericht hat im Urteil vom 26. März 2020 (Aktenzeichen C-66/19) entschieden, dass zu den notwendigen Informationen zum Widerrufsrecht die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist gehören und es nicht ausreicht, wenn auf eine nationale Vorschrift verwiesen wird, die selbst auf weitere Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats verweist.

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28. Oktober 2021/von Spindler
https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/to-build-g422ee5e1e_1920.jpg 1280 1920 Spindler https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg Spindler2021-10-28 09:46:072021-10-28 09:46:07Widerrufsrecht bei Baufinanzierungen

Rückabwicklungsrecht von Darlehensverträgen zwischen Kunden und Autobanken

Banken- / Kapitalmarktrecht, Zivilrecht

Das Rückabwicklungsrecht von Darlehensverträgen zwischen Kunden und der Volkswagen-, Skoda- und BMW-Bank ist auch noch nach Jahren möglich.

Der Europäische Gerichtshof hat aktuell in mehreren Verfahren darauf erkannt, dass die Ausübung eines Widerrufsrechts auch noch nach Jahren möglich ist, weil die Autobanken ihre Kunden beim Abschluss der Kreditverträge nur unzureichend über die Rechtslage informiert haben (Rechtssachen C-33/20, C-155/20 und C-187/20).

Nunmehr wurde erstmalig konkretisiert, welche Angaben entsprechende Verträge enthalten müssen, wozu beispielsweise auch Prozentsätze bei Verzugszinsen gehören, wie aus der Entscheidung hervorgeht. Auch die Berechnungsmethode einer, bei vorzeitiger Rückzahlung fälligen Entscheidung, muss demnach für einen Durchschnittsverbraucher in einer „leicht nachvollziehbaren Weise“ angegeben werden (Urt. v. 09.09.2021, Rs. C-33/20, C-155/20 und C-187/20).

Hierzu liegen bereits entsprechende Gesamteinschätzungen der Stiftung Warentest vor, die positiv ausfiel.

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4. Oktober 2021/von Spindler
https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/EuGH-Bild.jpg 1280 1920 Spindler https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg Spindler2021-10-04 00:00:062021-10-05 16:07:22Rückabwicklungsrecht von Darlehensverträgen zwischen Kunden und Autobanken

Kryptowährungen und Steuerrecht

Banken- / Kapitalmarktrecht, Kryptowährung

In unserer anwaltlichen und steuerberaterlichen Praxis spielen Kryptowährungen eine immer größere Rolle.

Mit Zunahme ihrer wirtschaftlichen Bedeutung sind daher zunehmend Fragen aufgekommen, wie diese virtuellen Währungen steuerlich zu behandeln sind.

 

 

 

Aufgrund der erheblichen Volatilität der Währungen sowie der Anlagekonzepte im Zusammenhang mit Kryptowährungen, wurden an uns zunehmend Fragen im Hinblick auf die steuerliche Behandlung der Gewinne aus derartigen Anlagegeschäften herangetragen.

Ich möchte daher nachfolgend – nach Darstellung einiger Fachbegriffe aus diesem Bereich – die umsatz- sowie ertragssteuerrechtlichen Folgen von Kryptogeschäften für Privatpersonen näher beleuchten.

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4. Juni 2021/von Rüdiger Werner
https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/bitcoin-2643160_1920.jpg 965 1920 Rüdiger Werner https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg Rüdiger Werner2021-06-04 13:35:212021-10-05 16:14:00Kryptowährungen und Steuerrecht

Fordern Sie Ihre Bankgebühren zurück!

Banken- / Kapitalmarktrecht

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27.04.2021 XI ZR 26/20 entschieden, dass die häufig unbemerkten Preissteigerungen, die von Banken über ihre Geschäftsbedingungen umgesetzt wurden, vielfach nicht zulässig sind.

Viele Banken hatten es sich in der Vergangenheit einfach gemacht und höhere Preise dadurch durchgesetzt, dass sie diese in ihre Geschäftsbedingungen aufgenommen haben und eine ausbleibende Reaktion auf eine Erhöhung als Zustimmung galt.

Folgerichtig hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass diese Klauseln die Kunden unangemessen benachteiligen.

 

 

Quasi durch die Hintertür war es Banken möglich, über Jahre hinweg vollständig neue Verträge zu entwickeln, ohne dass der Kunde hierzu seine Zustimmung erteilt hätte. Nahezu alle Banken haben entsprechende Klauseln in ihren AGB. Dies hat für Kunden zur Folge, dass sämtliche Gebührenerhöhungen, die auf Grundlage dieser Klauseln entstanden sind, seit 01. Januar 2018 rückgängig gemacht werden können.

 

Wir fassen Ihnen kurz die Fragen, die einige Kunden gegenüber uns aufgeworfen haben, mit entsprechenden Antworten zusammen:

 

Sind neben Privatkunden auch Geschäftskunden betroffen?

Sicher ist, dass Privatkunden sich vollumfänglich auf diese Entscheidung beziehen können, da der Entscheidung die Klage eines Privatkunden zugrunde liegt. Das Urteil des BGH bezieht sich wiederum auf ein Urteil des EuGH, das wiederum auf eine europäische Richtlinie Bezug nimmt, die für Verbraucher gilt. Mithin aus dem Urteil noch keinerlei verbindliche Aussage dahingehend getroffen werden, ob die Rechtsprechung auch für Geschäftskunden gilt.

 

Ich habe mein Konto bereits gekündigt. Kann ich trotzdem Gebühren zurückfordern?

Diese Frage ist eindeutig mit einem Ja zu beantworten. Sie haben hierzu die Möglichkeit seit 1. Januar 2018 Ihre Gebühren genauso zurückzufordern wie ein Kunde, für den ein bestehendes Konto geführt wird.

 

Gibt es Restriktionen bei der Kontenart?

Es gibt keinerlei Restriktionen bei der Kontenart, weshalb dort auch alle Depot-Gebühren oder Kreditkartengebührenerhöhungen umfasst sind.

 

Wie geht es mit den Gebührenerhöhungen in Zukunft weiter?

Die Welt der Banken wird sich insoweit verändern, als dass diese von Ihnen ausdrücklich in Zukunft die Zustimmung zu einer Gebührenerhöhung verlangen werden. Es steht Ihnen natürlich frei zu entscheiden, ob Sie zustimmen oder nicht. Der Bank wiederum steht es frei zu entscheiden, ob sie Ihr Konto kündigt oder nicht.

 

Zögern Sie daher nicht, treten Sie mit uns in Kontakt, um Ihrerseits zu viel gezahlte Gebühren zurückzufordern.

4. Juni 2021/von Rüdiger Werner
https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/euro-3479899_1920.jpg 1114 1920 Rüdiger Werner https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg Rüdiger Werner2021-06-04 13:34:182021-10-05 16:50:04Fordern Sie Ihre Bankgebühren zurück!

Änderung der Rechtssprechung des BGH zu Kreditverträgen

Banken- / Kapitalmarktrecht, Zivilrecht

Der Bundesgerichtshof hat nunmehr eine Änderung seiner Rechtsprechung zu Kreditverträgen eingeleitet.

Hintergrund ist insbesondere das Urteil der Europäischen Union vom 26.03.2020 C-66/19, WM 2020, 688.

Der Bundesgerichtshof führt nunmehr selbst aus, dass er an seiner bisherigen Rechtsprechung NICHT mehr weiter festhält, BGH XI ZR 525/19.

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12. Januar 2021/von Rüdiger Werner
https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg 0 0 Rüdiger Werner https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg Rüdiger Werner2021-01-12 16:42:152021-01-12 16:42:15Änderung der Rechtssprechung des BGH zu Kreditverträgen

EugH-Urteil ebnet Weg für weitere Diesel-Schadensersatzansprüche

Banken- / Kapitalmarktrecht, Zivilrecht

Der Bundesgerichtshof hat nunmehr eine Änderung seiner Rechtsprechung eingeleitet.
Hintergrund ist insbesondere das Urteil der Europäischen Union vom 26.03.2020 C-66/19, WM 2020, 688.
Der Bundesgerichtshof führt nunmehr selbst aus, dass er an seiner bisherigen Rechtsprechung NICHT mehr weiter festhält, BGH XI ZR 525/19.

Hintergrund war die häufig bis ins Jahr 2020 verwandt Belehrung:

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertrags Erklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem sie alle Pflichtangaben gemäß § 492 Abs. 2 BGB (z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Laufzeit) erhalten haben.
Sie haben alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie in der für sie bestimmten Ausfertigung ihres Antrags oder in der für Sie bestimmte Ausfertigung der Vertrags Urkunde oder in einer für Sie bestimmten Abschrift ihres Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind und ihnen eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist.

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17. Dezember 2020/von Rüdiger Werner
https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg 0 0 Rüdiger Werner https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg Rüdiger Werner2020-12-17 16:19:172021-01-12 00:28:45EugH-Urteil ebnet Weg für weitere Diesel-Schadensersatzansprüche

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