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Weitere Meilensteine bei Vorgehen gegen die VW AG wegen Manipulationen

Dieselskandal, Verkehrsrecht, Zivilrecht

Weitere Meilensteine bei Vorgehen gegen die VW AG wegen Manipulationen betreffend den Motor EA 288, hier VW Tiguan, Baujahr 2018 und VW Golf Baujahr 2019.

Wir haben bereits mehrere Verfahren gegen Rechtsschutzversicherer geführt, in denen es um die Kostenübernahme für ein Klageverfahren gegen die VW AG mit dem Motor EA 288 geht.

Unter den Aktenzeichen des AG Heilbronn 15 C 207/21 sowie unter dem Aktenzeichen des LG Heilbronn III 4 O 221/21 wurden die Rechtsschutzversicherer mit Datum vom 08.02.2022 bzw. 24.01.2022 verurteilt, dass die Rechtsschutzversicherer die Kosten für die erste Instanz bzw. außergerichtlich und für die erste Instanz eines Vorgehens gegen die VW AG übernehmen müssen.

Den Versicherungsbedingungen liegen jeweils die ARB 2015 zugrunde, nach der die Deckungszusage verweigert werden kann, wenn die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.

Das Landgericht bzw. das Amtsgericht kamen jeweils zu dem Ergebnis, dass die Rechtsschutzversicherer die Beweiswürdigung nicht vorwegnehmen dürfen bei dem Motor EA 288 und die Kostenübernahme mit der Begründung nicht deshalb verweigern dürfen, dass eine Klage betreffend diese Motoren keine hinreichenden Erfolgsaussichten habe.

Hinreichende Erfolgsaussichten sind vielmehr dann gegeben, wenn die vom Kläger vertretene Rechtsauffassung vertretbar erscheint und die Möglichkeit einer Beweisführung besteht. Der Auffassung der Rechtsschutzversicherer von vornherein eine Kostenübernahme zu verweigern, wurde damit eine klare Absage erteilt.

Es bleibt im Sinne des Verbraucherschutzes zu hoffen, dass sich noch mehr Gerichte dieser Auffassung anschließen.

Nunmehr müssen von der Rechtsschutzversicherung die Kosten für Ihr Verfahren übernommen werden.

​Anonymisierte Urteile im Volltext.

14. April 2022/von Spindler
https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg 0 0 Spindler https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg Spindler2022-04-14 11:45:122022-04-14 11:46:43Weitere Meilensteine bei Vorgehen gegen die VW AG wegen Manipulationen

Aktuelle Rechtsprechung zum Thema Dieselskandal

Dieselskandal, Verkehrsrecht, Zivilrecht

Der Bundesgerichtshof bringt mit seinen Urteilen vom 10. Februar 2022 – VII ZR 365/21, VII ZR 396/21, VII ZR 679/21, VII ZR 692/21 und VII ZR 717/21 weitere Klarheit in die sogenannten Dieselskandalfälle.

In vielen Fällen ergibt die höchstrichterliche Rechtsprechung – für Diesel-Fahrzeuge des VW Konzerns in den Baujahren 2012 bis 2015 einen Schadensersatzanspruch.

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11. März 2022/von Spindler
https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/exhaust-g66b46597f_1920.jpg 1282 1920 Spindler https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg Spindler2022-03-11 10:32:292022-03-11 10:32:29Aktuelle Rechtsprechung zum Thema Dieselskandal

Was passiert mit dem Familienheim bei Ehescheidung?

Familienrecht, Zivilrecht

Wichtig ist, dass im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung und Verwertung des gemeinsamen Eigenheims die Vermögensauseinandersetzung im gesetzlichen Güterstand und der Zugewinngemeinschaft unterschieden werden muss. Beide Angelegenheiten haben nichts miteinander zu tun.

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7. November 2021/von Spindler
https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg 0 0 Spindler https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg Spindler2021-11-07 00:00:012021-11-05 19:52:48Was passiert mit dem Familienheim bei Ehescheidung?

Widerrufsjoker bei Fahrzeugkreditverträgen vs. Dieselskandal

Dieselskandal, Verkehrsrecht, Zivilrecht

Immer wieder werden wir gefragt, wie sich der Widerrufsjoker bei Fahrzeugkreditverträgen zu dem Dieselskandal verhält.

Unsere diesbezügliche Antwort ist hierbei eindeutig, dass unser Fachanwalt die optimale Lösemöglichkeit für Sie ermitteln sollte.

Haben Sie Ihr Fahrzeug finanziert oder fahren Sie einen Diesel?

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5. November 2021/von Spindler
https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg 0 0 Spindler https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg Spindler2021-11-05 20:17:152021-11-05 20:17:15Widerrufsjoker bei Fahrzeugkreditverträgen vs. Dieselskandal

Widerrufsrecht bei Baufinanzierungen

Banken- / Kapitalmarktrecht, Baurecht, Zivilrecht

Baufinanzierungen die zwischen dem 10. Juni 2010 und 20. März 2016 geschlossen wurden, können teilweise noch immer widerrufen werden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht  eine „Kaskadenverweisung“ als einen Verstoß gegen EU-Recht. Das Gericht hat im Urteil vom 26. März 2020 (Aktenzeichen C-66/19) entschieden, dass zu den notwendigen Informationen zum Widerrufsrecht die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist gehören und es nicht ausreicht, wenn auf eine nationale Vorschrift verwiesen wird, die selbst auf weitere Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats verweist.

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28. Oktober 2021/von Spindler
https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/to-build-g422ee5e1e_1920.jpg 1280 1920 Spindler https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg Spindler2021-10-28 09:46:072021-10-28 09:46:07Widerrufsrecht bei Baufinanzierungen

Hochwasserschaden?

Versicherungsrecht, Zivilrecht

In den vergangenen Wochen kam es zu erheblichen Schäden durch Hochwasser. Nachdem das Schlimmste schon überwunden ist, macht sich in vielen Fällen Ernüchterung breit.

Das schnelle und unbürokratische Helfen erweist sich auf privater Seite häufig als Trugschluss.

Insbesondere bei Versicherungen erfolgt in vielen Fällen keine schnelle und unbürokratische Hilfe, denn hier gibt es einige Grundregeln zu beachten.

Bereits im Vorfeld kann es zu Streitigkeiten darüber kommen, ob überhaupt ein versichertes Ereignis bei einem Hochwasser eingetreten ist. Ebenfalls haben wir diverse Streitigkeiten im Hinblick auf eine Fehlberatung durch einen Versicherungsvermittler, insbesondere auf die Höhe und die Art der Versicherung. Versicherer können des weiteren einwenden, dass sie nicht ausreichend über ein Risiko aufgeklärt worden sind, bzw. ihnen im Lauf der Versicherung keine gefahrenerhöhenden Umstände mitgeteilt wurden oder eine Unterversicherung vorläge.

Ist diese rechtliche Hürde erst einmal genommen, dass der Versicherer anerkennt, dass ein Versicherungsfall grundsätzlich vorliegt, gilt es das richtige Procedere einzuhalten, damit Sie auch eine Versicherungsleistung erhalten.

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5. Oktober 2021/von Spindler
https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/Hochwasser.jpg 1440 1920 Spindler https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg Spindler2021-10-05 00:00:242021-10-08 17:25:54Hochwasserschaden?

Rückabwicklungsrecht von Darlehensverträgen zwischen Kunden und Autobanken

Banken- / Kapitalmarktrecht, Zivilrecht

Das Rückabwicklungsrecht von Darlehensverträgen zwischen Kunden und der Volkswagen-, Skoda- und BMW-Bank ist auch noch nach Jahren möglich.

Der Europäische Gerichtshof hat aktuell in mehreren Verfahren darauf erkannt, dass die Ausübung eines Widerrufsrechts auch noch nach Jahren möglich ist, weil die Autobanken ihre Kunden beim Abschluss der Kreditverträge nur unzureichend über die Rechtslage informiert haben (Rechtssachen C-33/20, C-155/20 und C-187/20).

Nunmehr wurde erstmalig konkretisiert, welche Angaben entsprechende Verträge enthalten müssen, wozu beispielsweise auch Prozentsätze bei Verzugszinsen gehören, wie aus der Entscheidung hervorgeht. Auch die Berechnungsmethode einer, bei vorzeitiger Rückzahlung fälligen Entscheidung, muss demnach für einen Durchschnittsverbraucher in einer „leicht nachvollziehbaren Weise“ angegeben werden (Urt. v. 09.09.2021, Rs. C-33/20, C-155/20 und C-187/20).

Hierzu liegen bereits entsprechende Gesamteinschätzungen der Stiftung Warentest vor, die positiv ausfiel.

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4. Oktober 2021/von Spindler
https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/EuGH-Bild.jpg 1280 1920 Spindler https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg Spindler2021-10-04 00:00:062021-10-05 16:07:22Rückabwicklungsrecht von Darlehensverträgen zwischen Kunden und Autobanken

Rückwirkende Beendigung der Familienversicherung

Versicherungsrecht, Zivilrecht

Die rückwirkende Beendigung der Familienversicherung ist regelmäßig unzulässig.

Die Möglichkeit, sich bei einer anderen Person in dessen gesetzlicher Krankenversicherung mitzuversichern, ist ein entscheidender Vorteil gegenüber den privaten Krankenversicherungssystemen.

Bereits personell ist die Möglichkeit der Mitversicherung daher eingeschränkt.

Familienangehörige (Ehegatte, Lebenspartner, Kinder von Mitgliedern, Kinder von familienversicherten Kindern) können beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben (§ 10 Abs. 1 SGB V).

 

Kinder sind beitragsfrei familienversichert:

  • bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
  • bis zur Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind.
  • ohne Altersgrenze, wenn sie auf Grund körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderungen außerstande sind, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen.
  • bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes oder Bundesfreiwilligendienstes nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz leisten.
    Wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus; dies gilt ab dem 1. Juli 2011 auch für den freiwilligen Wehrdienst, einen Freiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz, dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder einen vergleichbaren anerkannten Freiwilligendienst oder durch eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer für die Dauer von höchstens zwölf Monaten.

Nachdem bei Vorliegen einer Familienversicherung keinerlei eigene Beiträge gezahlt werden, sind für das Vorliegen einer Familienversicherung die Einhaltung enger Voraussetzungen erforderlich.

Die wichtigste Voraussetzung ist, da es sich um ein sozialpolitisches Instrument handelt, dass die mitversicherte Person Einkommensgrenzen nicht überschreiten darf.

Dies sind derzeit regelmäßig 470 EUR monatlich (ab 2022 – geplant – 470 EUR).

Das Landessozialgerichtes Baden-Württemberg hat in einer aktuellen Entscheidung – L 4 KR 2701/17 – zur rückwirkenden Beendigung der Familienversicherung wie folgt geurteilt:

„Es ist bei Statusentscheidungen im Versicherungsrecht regelmäßig eine vorausschauende Betrachtungsweise indiziert“

Als Schwierigkeit erweist sich, dass Krankenkassen regelmäßig kein Bescheid über das Vorliegen einer Familienversicherung erlassen können.

Dies geht leider dann insofern zulasten der Versicherungsnehmer, als dass die Krankenversicherungen regelmäßig versuchen rückwirkend einzugreifen.

Dies ist allerdings regelmäßig unzulässig, als dass entscheidend auf den ERLASS des Steuerbescheides, der von der Krankenversicherung angefordert wird, abzustellen ist.

Dies wiederum eröffnet Gestaltungsspielraum.

Auch für die Vergangenheit sind die Anforderungen von Krankenversicherungsbeiträgen regelmäßig nicht bestandskräftig. Dies gilt für alle Nachforderungen mit Bescheiden ab 01.01.2016.

Es ist in diesem Zusammenhang immer wieder erstaunlich, auf welche Ideen Krankenversicherer kommen. Beispielsweise hat eine gesetzliche Krankenversicherung Krankenversicherungsbeiträge der minderjährigen, zehn Jahre alten, Kinder in der Größenordnung von 40.000,00 € über den Gerichtsvollzieher versucht einzutreiben.

Dass hiergegen vorgegangen werden sollte und dass eine derartige Forderung gegebenenfalls nicht rechtmäßig sein dürfte, sollte naheliegen.

Entscheidend sind jedoch immer die Umstände des Einzelfalles. Wir stehen Ihnen zur Besprechung jederzeit gern zur Verfügung.

17. September 2021/von ä1ä2ä2ö3ö°°^^jHAJKL 10^°8ajHKJüüöÄöl^°°
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Änderung der Rechtssprechung des BGH zu Kreditverträgen

Banken- / Kapitalmarktrecht, Zivilrecht

Der Bundesgerichtshof hat nunmehr eine Änderung seiner Rechtsprechung zu Kreditverträgen eingeleitet.

Hintergrund ist insbesondere das Urteil der Europäischen Union vom 26.03.2020 C-66/19, WM 2020, 688.

Der Bundesgerichtshof führt nunmehr selbst aus, dass er an seiner bisherigen Rechtsprechung NICHT mehr weiter festhält, BGH XI ZR 525/19.

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12. Januar 2021/von Rüdiger Werner
https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg 0 0 Rüdiger Werner https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg Rüdiger Werner2021-01-12 16:42:152021-01-12 16:42:15Änderung der Rechtssprechung des BGH zu Kreditverträgen

Wegweisendes Urteil vom EuGH aus Luxemburg zum Thema Dieselskandal

Verkehrsrecht, Zivilrecht

Nun also doch. Auch der EUGH sieht das Thermo­fenster vieler Hersteller von Diesel­fahrzeugen als eine unzulässige Abschalt­einrichtung.

Erneut stärkt der EuGH dem Verbraucher den Rücken.

Mit Urteil vom 17.12.2020 spricht das oberste Rechtsprechung­sorgan der Europäischen Union den zahlreichen Diesel­käufern Schadensersatz- und Rückabwicklungs­ansprüche zu.

Nach der heutigen Entscheidung steht uns eine neue Rückruf- und Klagewelle in milliardenschwerem Ausmaß bevor.

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18. Dezember 2020/von Rüdiger Werner
https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg 0 0 Rüdiger Werner https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg Rüdiger Werner2020-12-18 08:00:052021-01-12 14:42:08Wegweisendes Urteil vom EuGH aus Luxemburg zum Thema Dieselskandal
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