Beitragserhöhungen der Privaten Krankenkassen
Mittlerweile gibt es viele Urteile, die die Beitragserhöhungen von privaten Krankenkassen für unzulässig erklären.
Grundsätzlich ist es nachvollziehbar, dass private Krankenversicherungen gestiegene Kosten auch auf die Versicherten umlegen können. Vielen ist jedoch aufgefallen, dass die Beitragserhöhungen in den letzten Jahren bei manchen Versicherern exorbitant ausgefallen sind.
Hier lohnt es sich genau hinzuschauen.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 16.12.2020 (IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19)
die Grenzen gesetzt, unter denen Tariferhöhungen zulässig sind.
Nachdem diese Urteile erst seit 2020 vorliegen, wurden die dort enthaltenen Grundsätze naturgemäß in vielen Fällen in der Vergangenheit nicht derart umgesetzt.
Die Begründung des Bundesgerichtshofes der Unwirksamkeit der Erhöhung stellt im Wesentlichen darauf ab, dass die Rechtsgrundlage mitgeteilt werden muss, warum Beiträge erhöht werden.
Dies ist auch konsequent, da sich eine Beitragserhöhung für viele Versicherte ansonsten als Willkür darstellt. In der Praxis ist ein Wechsel in vielen Fällen ohnehin nicht möglich, da nach entsprechend langer Versicherung nahezu jeder Versicherte Vorerkrankungen aufweist, die mit Beitragserhöhungen bei einer Neuversicherung verbunden wären und ein Wechsel erschwert.
Wir arbeiten bereits seit Jahren mit dem Aktuar und Diplom-Technomathematiker Jan-Carsten Weihgold der Indexrennen GmbH zusammen, der zuverlässig den eigentlichen Schaden in Form von Beitragsanpassungen, die unzulässig waren, berechnet.
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In vielen Fällen ist auch eine Abwicklung der Angelegenheit über Ihre Rechtsschutzversicherung möglich, sodass Sie risikoarm nicht nur Recht haben, sondern es auch bekommen.
Zur weiteren Information empfehlen wir auch:
https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/pkv-beitrag-erhoehung-100.html
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Unser Angebot
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