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Einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 € für alle Erwerbstätigen

Steuerrecht

Im Rahmen des vierten Corona-Steuerentlastungsgesetz wurde aufgrund der starken Preissteigerungen, insbesondere für Energie, eine einmalige Energiepreispauschale (EEP) in Höhe von 300 € beschlossen. Diese soll an alle aktiv tätigen Erwerbspersonen im September 2022 ausgezahlt werden.

 

Wer hat Anspruch auf die Energiepauschale?

 

Anspruchsberechtigt sind vor allem Arbeitnehmende und Angestellte, die sich am 01.09.2022 in einem aktiven Dienstverhältnis befinden und die über eine der Steuerklassen I bis V abgerechnet werden. Aber auch Arbeitnehmende, die sich im Kranken- oder Elterngeldbezug befinden, Gewerbebetreibende sowie Freiberufler:innen und landwirtschaftlich Beschäftige haben einen Anspruch auf die Energiepauschale.

 

Nicht zum Erhalt der Prämie berechtigt sind jedoch Pensionierte, Rentenbeziehende, Grenzpendelnde, Abgeordnete und Steuerpflichtige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.

 

Wichtig zu beachten ist, dass die Energiepreispauschale nur einmalig für jede angestellte Person greift. Das bedeutet, dass jeder, der zwei Beschäftigungsverhältnissen hat, die Pauschale nur von seiner Hauptbeschäftigung erhält.

Dies gilt ebenfalls bei Minijobbenden, weshalb eine schriftliche Bestätigung des Minijobbers notwendig ist, in der dieser versichert, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. Sollte ein Minijobber die Energiepauschale von mehreren Arbeitgebern erhalten, würde dies den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen.

 

Wie wird die Energiepauschale ausbezahlt?

 

Angestellte erhalten die Energiepauschale mit der Lohnabrechnung für September 2022 von ihrem Arbeitgeber.

 

Für all diejenigen, deren Arbeitsverhältnis bereits beendet ist oder die erst nach dem 01.09.2022 eine Beschäftigung aufnehmen, besteht ebenfalls ein Anspruch. Diese erhalten die Energiepauschale dann allerdings erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2022.

 

In steuerlicher Hinsicht ist zu beachten, dass die Energiepauschale in der Regel nicht komplett steuerfrei ist. Sie ist steuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei. Das bedeutet, dass im Rahmen der Lohnabrechnung Lohnsteuer, ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer einbehalten wird. Eine Ausnahme sind hierbei jedoch die Minijobbenden, welche den Bonus in Höhe von 300 € ohne Abzüge ausgezahlt bekommen.

 

Was müssen Arbeitgeber bei der Energiepauschale beachten?

 

Damit Arbeitgeber für die Auszahlung der Energiepauschale nicht in Vorleistung gehen müssen, sollen die Energiepauschalen im Rahmen der fälligen Lohnsteuervoranmeldung im September die EPP erhalten und mit der Lohnabrechnung im selben Monat auszahlen.

 

Alle Arbeitgeber, die zur monatlichen oder quartalsweisen Abgabe der Lohnsteueranmeldung verpflichtet sind, sind ebenfalls zur Auszahlung der Energiepreispauschale verpflichtet. Arbeitgebende, die ihre Lohnsteuer-Anmeldung jedoch jährlich vornehmen, haben ein Wahlrecht im Hinblick auf die Auszahlung der EPP.

 

Wie erhalten Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige die Energiepauschale?

 

Bei allen Selbstständigen soll die Energiepreispauschale über die Kürzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung zum Tragen kommen. Die Vorauszahlung soll hierbei für das 3. Quartal 2022 um die Höhe der Prämie von 300 € gekürzt werden.

 

Eine Inanspruchnahme der Energiepauschale ist auch im Rahmen der Einkommensteuererklärung für 2022 rückwirkend möglich. Durch diese Möglichkeit vermeiden Sie Fehler, da eine unberechtigte Inanspruchnahme steuerstrafrechtlich verfolgt wird.

 

Lassen Sie sich fachkundig beraten bei Fragen rund um die Energiepauschale.

 

Treten Sie gerne mit uns in Kontakt, wenn wir Sie Unterstützung benötigen.

7. September 2022/von Rüdiger Werner
https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg 0 0 Rüdiger Werner https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg Rüdiger Werner2022-09-07 08:42:252022-09-07 08:42:25Einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 € für alle Erwerbstätigen

Rückstellungen für Geschäftsführerpensionszusagen in der Bilanz

Steuerrecht

Vielen Geschäftsführern ist nicht klar, dass es häufig eine Differenz zwischen der geplanten Versorgung und der tatsächlichen Wertentwicklung gibt. Diese ist in vielen Fällen der lange anhaltenden Niedrigzinspolitik sowie der fehlenden Möglichkeit der Anlage der Finanzmittel geschuldet.

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2. August 2022/von Rüdiger Werner
https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg 0 0 Rüdiger Werner https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg Rüdiger Werner2022-08-02 08:44:012022-08-02 09:04:49Rückstellungen für Geschäftsführerpensionszusagen in der Bilanz

ACHTUNG – Grundsteuerreform zum 1. Juli 2022

Steuerrecht

Die Grundsteuerreform steht vor der Türe.

Da das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherige Bewertung mit dem Einheitswert für verfassungswidrig erklärt hat, musste eine neue Berechnungsgrundlage geschaffen werden.

Im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 müssen Grundstückseigentümer daher das erste Mal eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes“ an das Finanzamt abgeben.

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28. Juni 2022/von Spindler
https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg 0 0 Spindler https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg Spindler2022-06-28 21:33:572022-06-28 21:33:57ACHTUNG – Grundsteuerreform zum 1. Juli 2022

Kryptowährungen – Alle Jahre ist es wieder soweit  – die Abgabe Ihrer Steuererklärung steht an

Kryptowährung, Steuerrecht

Alles Jahre wieder ….. steht die Abgabe Ihrer Steuererklärung an.

Bitte achten Sie insbesondere darauf, ob Sie ein Investment in einer Kryptowährung getätigt haben und lassen sich diesbezüglich beraten, damit sie keine unangenehme Überraschung erleben.

Mittlerweile haben sich diverse Kryptowährungen etabliert. Diesen ist allesamt gemein, dass diese nicht als gesetzliche Zahlungsmittel anerkannt sind, was wiederum auch zum Vorteil der einzelnen Anleger zu werten ist.

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17. November 2021/von Spindler
https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg 0 0 Spindler https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg Spindler2021-11-17 15:07:232021-11-17 15:07:23Kryptowährungen – Alle Jahre ist es wieder soweit  – die Abgabe Ihrer Steuererklärung steht an

Kryptowährungen und deren Umsetzung

Kryptowährung, Steuerrecht

Kryptowährungen erlangen immer größere Bekanntheit. Mittlerweile hat sich der Markt der Kryptowährungen entscheidend erweitert. Während diese in der Anfangszeit eher eine Sache von Nerds waren und in der Folgezeit auch von Spielern, insbesondere aufgrund der ausgeprägten Volatilität begriffen wurden, sind diese nunmehr auch in der breiten Gesellschaft angekommen.

Es hat sich diesbezüglich herausgebildet, dass diese natürlich auch Schwankungen unterliegen – allerdings in hohem Umfang, verglichen mit anderen spekulativen Anlagen.

In besonders begünstigender Weise hat sich herausgestellt, dass viele Kryptowährungen in der Gesamtbetrachtung einen Bislang unbekannten Höhenflug durchlaufen haben.

Nachdem mittlerweile der Markt entsprechend signifikant gewachsen ist, hat dies natürlich auch beim Staat Begehrlichkeiten geweckt.

Wir weisen nur auf entsprechende Auswüchse in Form von einem Wertverzehr durch Inflation – ca. 3 % und Negativzinsen – hin, die von Kapitalanlageinstituten für Festgelder ab einem gewissen Anlagebetrag verlangt werden.

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1. Oktober 2021/von Spindler
https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg 0 0 Spindler https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg Spindler2021-10-01 09:27:502021-10-05 16:11:33Kryptowährungen und deren Umsetzung

Corona – Wir sind für Sie da!

Arbeitsrecht, Steuerrecht

Wir sind für Sie auch während der Corona-Pandemie erreichbar. Die aktuelle Situation stellt derzeit einen unserer Beratungs­schwerpunkte dar. Für alle Fragen rund um staatliche Unterstützung – insbesondere Kurzarbeitergeld, Steuerrecht und Arbeitsrecht haben wir den passenden Experten aus Fachanwälten und Steuerberatern im Team. Fast täglich ergeben sich aufgrund der Dringlichkeit der Situation neue Vorschriften und neue Möglichkeiten, um Sie in Ihrer Situation zu unterstützen.

Diese reichen von Verbesserungen im Bereich des Kündigungsschutzes als Mieter von Geschäfts- oder Privatwohnungen über Ausgleich Ihres Einnahmeausfalles als Arbeitnehmer oder Unternehmer bis zu Stundungen und Erlassen beim Finanzamt. Erst kürzlich ist die modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen in Kraft getreten. Die Ergänzungen zur bestehenden Richtlinie finden Sie im Bundesanzeiger unter Fundstelle BAnz AT 02.04.2020 B5.

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20. April 2020/von Rüdiger Werner
https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg 0 0 Rüdiger Werner https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg Rüdiger Werner2020-04-20 10:00:052020-12-15 18:33:09Corona – Wir sind für Sie da!

Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht

Erbrecht, Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht, Steuerrecht

Haben Sie bereits einen Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht für sich erstellt oder erstellen lassen? Falls ja, sollte diese gegebenenfalls von Zeit zu Zeit überprüft werden. Falls nein, sollten Sie dies als persönliche Vorsorgemaßnahme nachholen, da eine Patientenverfügung Ihrem Willen zur Durchsetzung verhilft, wenn Sie diesen nicht mehr artikulieren können.

Aufgrund der gesteigerten Nachfrage möchten wir Ihnen die Themenfelder in diesem Bereich gerne kurz erläutern. Der Bereich der Erstellung von Vorsorge- und Patientenverfügungen gehört seit Jahren zu einem unserer Schwerpunkte und wird – mitsamt aller erbrechtlichen Fragestellungen – akribisch von unserer Fachanwältin für Erbrecht und unserem Fachanwalt für Steuerrecht begleitet.

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17. April 2020/von Rüdiger Werner
https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg 0 0 Rüdiger Werner https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg Rüdiger Werner2020-04-17 10:00:372020-12-15 18:30:47Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht

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