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Kryptowährungen und Steuerrecht

Banken- / Kapitalmarktrecht, Kryptowährung

In unserer anwaltlichen und steuerberaterlichen Praxis spielen Kryptowährungen eine immer größere Rolle.

Mit Zunahme ihrer wirtschaftlichen Bedeutung sind daher zunehmend Fragen aufgekommen, wie diese virtuellen Währungen steuerlich zu behandeln sind.

 

 

 

Aufgrund der erheblichen Volatilität der Währungen sowie der Anlagekonzepte im Zusammenhang mit Kryptowährungen, wurden an uns zunehmend Fragen im Hinblick auf die steuerliche Behandlung der Gewinne aus derartigen Anlagegeschäften herangetragen.

Ich möchte daher nachfolgend – nach Darstellung einiger Fachbegriffe aus diesem Bereich – die umsatz- sowie ertragssteuerrechtlichen Folgen von Kryptogeschäften für Privatpersonen näher beleuchten.

Weiterlesen

4. Juni 2021/von Rüdiger Werner
https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/bitcoin-2643160_1920.jpg 965 1920 Rüdiger Werner https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg Rüdiger Werner2021-06-04 13:35:212021-10-05 16:14:00Kryptowährungen und Steuerrecht

Fordern Sie Ihre Bankgebühren zurück!

Banken- / Kapitalmarktrecht

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27.04.2021 XI ZR 26/20 entschieden, dass die häufig unbemerkten Preissteigerungen, die von Banken über ihre Geschäftsbedingungen umgesetzt wurden, vielfach nicht zulässig sind.

Viele Banken hatten es sich in der Vergangenheit einfach gemacht und höhere Preise dadurch durchgesetzt, dass sie diese in ihre Geschäftsbedingungen aufgenommen haben und eine ausbleibende Reaktion auf eine Erhöhung als Zustimmung galt.

Folgerichtig hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass diese Klauseln die Kunden unangemessen benachteiligen.

 

 

Quasi durch die Hintertür war es Banken möglich, über Jahre hinweg vollständig neue Verträge zu entwickeln, ohne dass der Kunde hierzu seine Zustimmung erteilt hätte. Nahezu alle Banken haben entsprechende Klauseln in ihren AGB. Dies hat für Kunden zur Folge, dass sämtliche Gebührenerhöhungen, die auf Grundlage dieser Klauseln entstanden sind, seit 01. Januar 2018 rückgängig gemacht werden können.

 

Wir fassen Ihnen kurz die Fragen, die einige Kunden gegenüber uns aufgeworfen haben, mit entsprechenden Antworten zusammen:

 

Sind neben Privatkunden auch Geschäftskunden betroffen?

Sicher ist, dass Privatkunden sich vollumfänglich auf diese Entscheidung beziehen können, da der Entscheidung die Klage eines Privatkunden zugrunde liegt. Das Urteil des BGH bezieht sich wiederum auf ein Urteil des EuGH, das wiederum auf eine europäische Richtlinie Bezug nimmt, die für Verbraucher gilt. Mithin aus dem Urteil noch keinerlei verbindliche Aussage dahingehend getroffen werden, ob die Rechtsprechung auch für Geschäftskunden gilt.

 

Ich habe mein Konto bereits gekündigt. Kann ich trotzdem Gebühren zurückfordern?

Diese Frage ist eindeutig mit einem Ja zu beantworten. Sie haben hierzu die Möglichkeit seit 1. Januar 2018 Ihre Gebühren genauso zurückzufordern wie ein Kunde, für den ein bestehendes Konto geführt wird.

 

Gibt es Restriktionen bei der Kontenart?

Es gibt keinerlei Restriktionen bei der Kontenart, weshalb dort auch alle Depot-Gebühren oder Kreditkartengebührenerhöhungen umfasst sind.

 

Wie geht es mit den Gebührenerhöhungen in Zukunft weiter?

Die Welt der Banken wird sich insoweit verändern, als dass diese von Ihnen ausdrücklich in Zukunft die Zustimmung zu einer Gebührenerhöhung verlangen werden. Es steht Ihnen natürlich frei zu entscheiden, ob Sie zustimmen oder nicht. Der Bank wiederum steht es frei zu entscheiden, ob sie Ihr Konto kündigt oder nicht.

 

Zögern Sie daher nicht, treten Sie mit uns in Kontakt, um Ihrerseits zu viel gezahlte Gebühren zurückzufordern.

4. Juni 2021/von Rüdiger Werner
https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/euro-3479899_1920.jpg 1114 1920 Rüdiger Werner https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg Rüdiger Werner2021-06-04 13:34:182021-10-05 16:50:04Fordern Sie Ihre Bankgebühren zurück!

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WHBS | Werner Haarer Bodmann Süß

Rechtsanwälte Fachanwälte
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76133 Karlsruhe

Tel.: +49 (0)721 / 66 47 12-0
Fax: +49 (0)721 / 66 47 12-20

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