Die Grundsteuerreform steht vor der Türe.
Da das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherige Bewertung mit dem Einheitswert für verfassungswidrig erklärt hat, musste eine neue Berechnungsgrundlage geschaffen werden.
Im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 müssen Grundstückseigentümer daher das erste Mal eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes“ an das Finanzamt abgeben.