Corona – Wir sind für Sie da!
Wir sind für Sie auch während der Corona-Pandemie erreichbar. Die aktuelle Situation stellt derzeit einen unserer Beratungsschwerpunkte dar. Für alle Fragen rund um staatliche Unterstützung – insbesondere Kurzarbeitergeld, Steuerrecht und Arbeitsrecht haben wir den passenden Experten aus Fachanwälten und Steuerberatern im Team. Fast täglich ergeben sich aufgrund der Dringlichkeit der Situation neue Vorschriften und neue Möglichkeiten, um Sie in Ihrer Situation zu unterstützen.
Diese reichen von Verbesserungen im Bereich des Kündigungsschutzes als Mieter von Geschäfts- oder Privatwohnungen über Ausgleich Ihres Einnahmeausfalles als Arbeitnehmer oder Unternehmer bis zu Stundungen und Erlassen beim Finanzamt. Erst kürzlich ist die modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen in Kraft getreten. Die Ergänzungen zur bestehenden Richtlinie finden Sie im Bundesanzeiger unter Fundstelle BAnz AT 02.04.2020 B5.
Ab sofort können wir beim BAFA einen Antrag auf Kostenübernahme für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 Euro für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden, stellen. In geeigneten Fällen können wir daher unsere Leistungen für Sie kostenneutral anbieten.
Gerne fassen wir Ihnen kurz den aktuellen Stand der Möglichkeiten einer Förderung zusammen:
Corona-Soforthilfe
Viele Programme, die zur Hilfe aufgelegt wurden, sind Ländersache. Wir haben für viele Mandanten erfolgreich Soforthilfeanträge gestellt und viele Mandanten haben bereits eine Soforthilfe erhalten.
Hier ist unsere Kanzle, zu der auch Steuerberater gehören, in der Lage Ihnen aufgrund Ihrer Angaben eine Liquiditätsbilanz zu erstellen, die als Grundlage für die Auszahlung von Hilfemitteln herangezogen werden kann.
KfW-Kredite
Als Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler sind Sie durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten und benötigen einen Kredit?
Um Ihre Liquidität zu verbessern und laufende Kosten zu decken, reicht vielen Unternehmen eine Soforthilfe nicht aus.
Am Schwierigsten gestaltet sich die Lage, wenn Sie nicht planen können, wie es weitergeht.
Hier können wir Ihnen helfen, KfW-Kredit zu erhalben.
In vielen Fällen sind umfangreiche Daten erforderlich, die die Bank benötigt, ob Sie Ihnen einen Kredit gibt.
Dies reicht von Businessplänen, die einen Ausblick über die zu erwartenden Erträge geben bis hin zu Liquiditätsbilanzen. Wer werden Sie hierbei vollumfänglich kurzfristig unterstützen, damit Sie die Situation meistern.
Kurzarbeitergeld
Nachdem wir eine Partnerschaft aus Rechtanwälten und Steuerberater sind, stellt die Stellung von Kurzarbeitsanträgen ohnehin einen unserer Tätigkeitsbereich dar.
Allerdings haben sich nunmehr in Zusammenhang mit Corona viele Neuheiten ergeben, die in vielen Fällen zu Ihrem Vorteil sind.
Hierbei wurde das Gesetz zur Erleichterung der Kurzarbeit erlassen, das schnell und gezielt helfen soll, wenn Unternehmen mit ihren Beschäftigten durch das Coronavirus COVID-19 Arbeitsausfälle haben.
Unternehmen bekommen in dieser besonderen Situation Unterstützung, damit sie Entlassungen vermeiden und sie zusammen mit ihren Beschäftigten nach der Krise unmittelbar wieder durchstarten können.
Die Eckdaten des Gesetzes sind:
- Kurzarbeitergeld ist für jeden Betrieb möglich, auch für Beschäftigte in Zeitarbeit.
- Sind mindestens 10 Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen, kann Ihr Betrieb bei der Agentur für Arbeit für Sie Kurzarbeit beantragen. Sonst muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein.
- Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent des fehlenden Nettoentgelts – für Eltern 67 Prozent.
- Beiträge für die Sozialversicherungen werden bei Kurzarbeit von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet.
- Beschäftigte müssen keine Minusstunden aufbauen, bevor Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann.
Gerne können sie uns kontaktieren, dass wir gemeinsam prüfen können, ob dieses Instrument in Ihrem Fall geeignet ist.
Unterstützung von Familien, insbesondere im Bereich Arbeitsrecht, Mietrecht
Wenn Eltern nicht arbeiten können, weil Kitas- oder Schulen geschlossen sind, werden die Einkommensausfälleanteilig vom Fiskus ausgeglichen.
Gleichzeitig dürfen Wohnungen und Geschäftsräume nicht gekündigt werden, wenn es durch die Corona-Krise zu Verzögerungen der Mietzahlungen kommt.
Das Gleiche gilt auch für die Strom-, Gas- und Telefonanschlüsse, vgl. BMAS-Sozialschutzpakt.
Gerne können Sie uns diesbezüglich kontaktieren. In geeigneten Fällen werden die Kosten bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung durch diese übernommen.
Steuererleichterungen und Steuerstundungen
Wir stellen für Sie bei der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer Anträge auf Steuerstunden und Erleichterungen.
Das verschafft Ihnen die Möglichkeit einer Zahlungspause. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Anpassung der Vorauszahlungen bei den Ertragsteuern. Außerdem kann bis zum Ende des Jahres auch auf die Vollstreckung überfälliger Steuerschulden verzichtet werden.
Bei Fragen der Erleichterungen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer sowie der Umsatzsteuer sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner.
Arbeitsrecht
Auch unserem Unternehmen sind die Schwierigkeiten im Bereich des Arbeitsrechts nicht fremd.
Bei allen Mitarbeitern, in deren Haushalt sich betreuungsbedürftige Kinder befinden oder in deren Umfeld jemand an Corona erkrankt ist, ergeben sich Sondersituationen, die es zu meistern gilt.
Viele Arbeitnehmer stehen vor dem Problem, dass sie mit zusätzlicher Betreuung konfrontiert sind und diese aufgrund der Sondersituation nicht anderweitig gewährleistet bekommen.
Viele Arbeitgeber stehen vor dem Problem, dass sie entweder nicht genügend Mitarbeiter zur Verfügung haben oder dass bei ihnen die Auftragslage entsprechend weggefallen ist.
Wir helfen sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern bei einer Orientierung zu im Kontext Corona auftretenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen.