Weitere Meilensteine bei Vorgehen gegen die VW AG wegen Manipulationen betreffend den Motor EA 288, hier VW Tiguan, Baujahr 2018 und VW Golf Baujahr 2019.
Wir haben bereits mehrere Verfahren gegen Rechtsschutzversicherer geführt, in denen es um die Kostenübernahme für ein Klageverfahren gegen die VW AG mit dem Motor EA 288 geht.
Unter den Aktenzeichen des AG Heilbronn 15 C 207/21 sowie unter dem Aktenzeichen des LG Heilbronn III 4 O 221/21 wurden die Rechtsschutzversicherer mit Datum vom 08.02.2022 bzw. 24.01.2022 verurteilt, dass die Rechtsschutzversicherer die Kosten für die erste Instanz bzw. außergerichtlich und für die erste Instanz eines Vorgehens gegen die VW AG übernehmen müssen.
Den Versicherungsbedingungen liegen jeweils die ARB 2015 zugrunde, nach der die Deckungszusage verweigert werden kann, wenn die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
Das Landgericht bzw. das Amtsgericht kamen jeweils zu dem Ergebnis, dass die Rechtsschutzversicherer die Beweiswürdigung nicht vorwegnehmen dürfen bei dem Motor EA 288 und die Kostenübernahme mit der Begründung nicht deshalb verweigern dürfen, dass eine Klage betreffend diese Motoren keine hinreichenden Erfolgsaussichten habe.
Hinreichende Erfolgsaussichten sind vielmehr dann gegeben, wenn die vom Kläger vertretene Rechtsauffassung vertretbar erscheint und die Möglichkeit einer Beweisführung besteht. Der Auffassung der Rechtsschutzversicherer von vornherein eine Kostenübernahme zu verweigern, wurde damit eine klare Absage erteilt.
Es bleibt im Sinne des Verbraucherschutzes zu hoffen, dass sich noch mehr Gerichte dieser Auffassung anschließen.
Nunmehr müssen von der Rechtsschutzversicherung die Kosten für Ihr Verfahren übernommen werden.
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