– Ergebnis der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 13.12.2020 –
Neben all den einschneidenden Maßnahmen haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs mit Beschluss vom 13.12.2020 auch entlastende Maßnahmen getroffen.
So sieht Ziffer 15 des Beschlusses vor, dass
„für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19 Maßnahmen betroffen sind, gesetzlich vermutet wird, dass erhebliche (Nutzungs-) Beschränkungen infolge der Covid -19-Pandemie eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage gem. § 313 BGB darstellen.“