Hochwasserschaden?
In den vergangenen Wochen kam es zu erheblichen Schäden durch Hochwasser. Nachdem das Schlimmste schon überwunden ist, macht sich in vielen Fällen Ernüchterung breit.
Das schnelle und unbürokratische Helfen erweist sich auf privater Seite häufig als Trugschluss.
Insbesondere bei Versicherungen erfolgt in vielen Fällen keine schnelle und unbürokratische Hilfe, denn hier gibt es einige Grundregeln zu beachten.
Bereits im Vorfeld kann es zu Streitigkeiten darüber kommen, ob überhaupt ein versichertes Ereignis bei einem Hochwasser eingetreten ist. Ebenfalls haben wir diverse Streitigkeiten im Hinblick auf eine Fehlberatung durch einen Versicherungsvermittler, insbesondere auf die Höhe und die Art der Versicherung. Versicherer können des weiteren einwenden, dass sie nicht ausreichend über ein Risiko aufgeklärt worden sind, bzw. ihnen im Lauf der Versicherung keine gefahrenerhöhenden Umstände mitgeteilt wurden oder eine Unterversicherung vorläge.
Ist diese rechtliche Hürde erst einmal genommen, dass der Versicherer anerkennt, dass ein Versicherungsfall grundsätzlich vorliegt, gilt es das richtige Procedere einzuhalten, damit Sie auch eine Versicherungsleistung erhalten.
- Eine umgehende Meldung des Schadenereignisses gegenüber der Versicherung sollte erfolgen, damit die Versicherung die notwenigen Ermittlungen anstellen kann. Insbesondere über Art und Ausmaß des Versicherungsfalles. Eine Leistungsfreiheit des Versicherers bei Verletzung der Obliegenheit ist möglich, sollte aber eingehend geprüft werden, da diese von vielen vorliegenden Kriterien abhängig und keinesfalls selbstverständlich ist.
- Entscheidend ist, dies zeigt unsere Erfahrung bei der Regulierung vieler Wasserschäden, dass sämtliche Schäden ausgiebig dokumentiert worden sind.
Vor allem Wasserschäden haben die Besonderheit, dass hierdurch viele Gegenstände – auch bewegliche Gegenstände wie Schränke, Dokumente, Elektronik – irreparabel beschädigt werden und diese Gegenstände aus der Wohnung gebracht werden müssen, damit dort die entsprechenden Trocknungs-/Sanierungsmaßnahmen gestartet werden können.
Vielfach wird hierbei eine ausreichende Dokumentation vernachlässigt.
Im Nachhinein gibt es diesbezüglich sehr viele Fallstricke, die Versicherer nutzen, um die Leistungen entsprechend anzupassen. Der Versicherer wird grundsätzlich darauf bestehen, dass ihm der volle Nachweis erbracht wird, was genau und wie stark es beschädigt wurde. Ist diese Hürde genommen, muss vielfach mit dem Versicherer über den Preis des Gegenstandes diskutiert werden.
- Auf einer weiteren Ebene wenden Versicherer gern noch ein, dass der Versicherte gegebenenfalls nicht seiner Schadensminderungspflicht – nachdem der Versicherungsfall bereits eigetreten ist – nachgekommen sei.
Die ist erfahrungsgemäß beispielsweise derart möglich, dass der Versicherer erklärt, der Versicherungsnehmer habe nicht alles unternommen, um einen sofortigen Ablauf des Wasser zu gewährleisten. Der Versicherte habe also nicht sofort ein Unternehmen mit Trocknungs- und Sicherungsmaßnahmen beauftragt oder die Wohnung nicht ausreichend auf weitere Feuchtigkeitsschäden, die sich erst später zu Schimmel auswirken, untersucht.
Dies soll lediglich einen Überblick über die Thematik gewähren. Jeder Fall ist diesbezüglich anders. Insbesondere ist das Zusammenwirken von sehr vielen Versicherungen zu beachten. Dies reicht von Elementarversicherung über Gebäude- und Kaskoversicherung bzw. einer Hochwasserversicherung.
Wir unterstützen Sie bei einer richtigen Meldung des Versicherungsfalles, sowie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei unberechtigten Kürzungen.
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