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Kryptowährungen – Alle Jahre ist es wieder soweit  – die Abgabe Ihrer Steuererklärung steht an

Kryptowährung, Steuerrecht

Alles Jahre wieder ….. steht die Abgabe Ihrer Steuererklärung an.

Bitte achten Sie insbesondere darauf, ob Sie ein Investment in einer Kryptowährung getätigt haben und lassen sich diesbezüglich beraten, damit sie keine unangenehme Überraschung erleben.

Mittlerweile haben sich diverse Kryptowährungen etabliert. Diesen ist allesamt gemein, dass diese nicht als gesetzliche Zahlungsmittel anerkannt sind, was wiederum auch zum Vorteil der einzelnen Anleger zu werten ist.

Abschließend ist zwar vieles geklärt, allerdings nicht alles rund um Kryptowährungen.

Die 10 meisten Kryptowährungen, mit denen wir in unserem beruflichen Alltag zu tun haben, sind:

USD Coin ( USDC ), Shiba Inu ( SHIB ), Polkadto ( DOT ), XRP – Ripple, Solana ( SOL ), Cardano ( ADA ), Tether ( USDT ), Binance Coin ( BNB ),  Ethereum ( ETH ), und auf Platz 1 in unserer Befassungsliste und entsprechend auch der Marktkapitalisierung Bitcoin ( BTC ).

Die gängigsten Kryptowährungen sind bei uns – gleichfalls zuletzt aufgezählt – Bitcoin und Ethereum.

Diese haben aufgrund ihrer Verbreitung und des dahinterstehenden Algorithmus auch das Vertrauen der Anleger in ihren Bestand.

Sicher ist jedoch auch, dass Kryptowährungen argwöhnisch von Staaten betrachtet werden, da diesbezüglich eine Inflationierung durch die Hintertür gerade nicht funktioniert.

Sicherlich haben Sie bereits Post von Ihrer Bank erhalten und sind darüber aufgeklärt worden, dass ab jetzt bei Ihrem Konto ein „Verwahrentgelt“ oder anders ausgedrückt Negativzinsen verlangt werden.

Dies ist bereits aufgrund der anderen Systemstruktur bei Kryptowährungen ausgeschlossen, da für diese charakteristisch die dezentrale Verwaltung ist.

Zusammenfassend lässt sich erklären, dass die Erstellung der Steuererklärung für Kryptoinvestoren vielfach spannend ist.

Grundsätzlich muss jeder, der steuerpflichtige Gewinne aus Aktivitäten mit Kryptowährungen erzielt, eine Steuererklärung abgeben.

Automatisch abgeführte Kapitalertragsteuern gibt es hier nicht.

Wir haben für Sie eine schnelle und übersichtliche Lösung für die Erstellung der Steuererklärung geschaffen, bei der gerade auch die entsprechenden Besonderheiten der Besteuerung berücksichtigt werden.

Treten Sie mit uns gegebenenfalls vor einer Anschaffung von Kryptowährungen bzw. zur Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung in Kontakt. Wir freuen uns.

17. November 2021/von Spindler
Schlagworte: Abgabe, Beratung, Bitcoin, Einkommensteuer, Ethereum, Finanzierung, Kryptowährung, Kryptowerte, Rechtsanwalt, Steuerberater, Steuerberatung, Steuererklärung, Steuern
https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg 0 0 Spindler https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg Spindler2021-11-17 15:07:232021-11-17 15:07:23Kryptowährungen – Alle Jahre ist es wieder soweit  – die Abgabe Ihrer Steuererklärung steht an

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76133 Karlsruhe

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