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Kryptowährungen und deren Umsetzung

Kryptowährung, Steuerrecht

Kryptowährungen erlangen immer größere Bekanntheit. Mittlerweile hat sich der Markt der Kryptowährungen entscheidend erweitert. Während diese in der Anfangszeit eher eine Sache von Nerds waren und in der Folgezeit auch von Spielern, insbesondere aufgrund der ausgeprägten Volatilität begriffen wurden, sind diese nunmehr auch in der breiten Gesellschaft angekommen.

Es hat sich diesbezüglich herausgebildet, dass diese natürlich auch Schwankungen unterliegen – allerdings in hohem Umfang, verglichen mit anderen spekulativen Anlagen.

In besonders begünstigender Weise hat sich herausgestellt, dass viele Kryptowährungen in der Gesamtbetrachtung einen Bislang unbekannten Höhenflug durchlaufen haben.

Nachdem mittlerweile der Markt entsprechend signifikant gewachsen ist, hat dies natürlich auch beim Staat Begehrlichkeiten geweckt.

Wir weisen nur auf entsprechende Auswüchse in Form von einem Wertverzehr durch Inflation – ca. 3 % und Negativzinsen – hin, die von Kapitalanlageinstituten für Festgelder ab einem gewissen Anlagebetrag verlangt werden.

Diese Möglichkeiten sind dem Staat bei dezentralen Währungen vollständig genommen. Hinzu kommt, dass der Staat bei Kapitalanlageinstituten diesen die Verpflichtung auferlegt hat, eine jährliche Erträgnisaufstellung zu fertigen und eine Quellensteuer, die aus den Erträgen erzielt wurde, bereits vorab pauschal an den Fiskus überwiesen wird.

Es liegt hierbei pauschal an dem einzelnen Steuerpflichtigen, ob er diesbezüglich eine Erklärung fertigt – ansonsten bleibt es bei der pauschalen Besteuerung durch den Staat.

Dieses Procedere ist bei Kryptowährungen derart nicht umsetzbar für den Staat. Dieser hat vielmehr keinerlei Zugriff auf ein Finanzinstitut, das dieses umsetzten könnte, da kennzeichnendes Merkmal der Kryptowährungen ist, dass sie dezentral sind, was einerseits Chance als auch Risiko bedeutet.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen um im Rahmen der breiter angelegten digitalen Agenda der Kommission betonte Präsidentin Ursula von der Leyen die Notwendigkeit „eines der Mitgliedstaaten abgestimmten Konzepts in puncto Kryptowerte, um die daraus erwachsenden Chancen bestmöglich nutzen und den damit möglicherweise verbundenen neuen Risiken begegnen zu können“. Im Bewusstsein der möglichen Risiken von Kryptowährungen erklärten Kommission und Rat im Dezember 2019 gemeinsam, dass sie entschlossen sind, „einen Rahmen zu schaffen, mit dem die potenziellen Möglichkeiten von Kryptowährungen ausgeschöpft werden“. In jüngster Zeit arbeitet das Europäische Parlament an einem Bericht über das digitale Finanzwesen mit einem besonderen Schwerpunkt auf Kryptowerten.

Es bleibt mithin spannend im Bereich der Kryptowährungen. Sicher ist nur, dass der deutsche Staat an Ihren Erträgen mitverdienen will. Es kommt entscheidend darauf an, wie Sie Ihre Erträge erwirtschaften und ob Sie hierfür Steuern zahlen müssen.

Lassen Sie sich diesbezüglich von unserem Rechtsanwalt und Steuerberater beraten. Wir haben lange Erfahrungen mit der Erstellung von Steuererklärungen, die auch Kryptowährungen beinhalten.

 

1. Oktober 2021/von Spindler
Schlagworte: Kryptowährung, Kryptowerte, Rechtsberatung, Steuerberatung, Steuererklärung, Steuern
https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg 0 0 Spindler https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px-small.svg Spindler2021-10-01 09:27:502021-10-05 16:11:33Kryptowährungen und deren Umsetzung

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