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Neue Regelungen zu Insolvenzverfahren

Insolvenzrecht

Viele Menschen assoziieren mit dem Wort „Insolvenz“ nur Negatives.

Allerdings war die Möglichkeit seine Finanzen zu sanieren und schuldenfrei zu werden nie besser. Dies hängt insbesondere mit den neuen Regelungen, die während der Corona-Pandemie inkraft getreten sind, zusammen.

Es dürfte im Hinblick auf das Wort Insolvenzverfahren entscheidend darauf ankommen, ob Sie Gläubiger oder Schuldner sind. Wir vertreten sowohl Gläubiger, als auch Schuldner. Hierdurch ist es uns möglich, die Interessen der jeweiligen Mandantengruppe bestmöglich zu vertreten.

Die Regelungen für die sogenannte Restschuldbefreiung wurden mit Datum zum 01.10.2020 entscheidend zugunsten der Schuldner verbessert.

Insbesondere ist es mittlerweile möglich, innerhalb von 3 Jahren schuldenfrei zu werden. In vielerlei Hinsicht ist die Restschuldbefreiung trotzdem noch mit Fallstricken verbunden. Dies hängt gerade auch mit den Forderungen zusammen, bei denen eine vorsätzlich unerlaubte Handlung unterstellt wird.

Hier ist sowohl auf Gläubigerseite als auch auf Schuldnerseite eine gewisse Agilität erforderlich, damit es zu keinerlei Nachteilen kommt.

Die genaue Überwachung des Verfahrens und das Einhalten von Fristen zieht sich während des gesamten Insolvenzverfahrens durch.

Eine ordentliche Beratung im Vorfeld des Insolvenzverfahrens erspart im Übrigen ein böses Erwachen danach. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der Insolvenzverwalter in vielerlei Hinsicht Herr des Verfahrens. Insbesondere ehemalige Geschäftsführer einer GmbH irren gewaltig, wenn sie der Auffassung sind, dass nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens keinerlei Nachteil mehr droht.

Häufig werden Anfechtungen seitens der Insolvenzverwalter von Handlungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durchgesetzt bzw. es werden Haftungsansprüche gegenüber dem ehemaligen Geschäftsführers geltend gemacht.

Hier ist entsprechendes Fingerspitzengefühl gefragt, um eine optimale Lösung für Sie zu erlangen.

Aus Schuldnersicht stellen wir die Aussichten eines Insolvenzverfahrens wie folgt:

  • Sichere Entschuldung – Es ist irrelevant, wie hoch die Schulden sind und wer hierfür verantwortlich war. Es spielt mithin keine Rolle, ob Sie als Bürge oder Hauptschuldner in Anspruch genommen werden. Es wird ein schuldenfreier Neuanfang in Aussicht gestellt.
  • Dauer – Für alle Verfahren ab dem 01.10.2020 dauert das ganze Verfahren nur noch 3 Jahre. Ihre Schulden sind danach gelöscht.
  • Gläubigerschutz – Sie profitieren automatisch von Vollstreckungsschutz. Ihr Arbeitgeber wird es Ihnen im Hinblick auf Pfändungen danken. Auch werden Sie keinen Besuch vom Gerichtsvollzieher mehr erhalten.

Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung. Wir bringen Ihre Insolvenzantrag innerhalb von 4-6 Wochen auf den Weg.

Starten Sie schuldenfrei durch!

 

 

2. Oktober 2021
https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/Insolvenz.jpg 1440 1920 Spindler https://kanzlei-whbs.de/wp-content/uploads/2020/04/whbs-logo-namen-1c-grau-flaeche-340x88px.svg Spindler2021-10-02 00:00:062021-10-07 11:30:15Neue Regelungen zu Insolvenzverfahren

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