Baufinanzierungen die zwischen dem 10. Juni 2010 und 20. März 2016 geschlossen wurden, können teilweise noch immer widerrufen werden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht eine „Kaskadenverweisung“ als einen Verstoß gegen EU-Recht. Das Gericht hat im Urteil vom 26. März 2020 (Aktenzeichen C-66/19) entschieden, dass zu den notwendigen Informationen zum Widerrufsrecht die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist gehören und es nicht ausreicht, wenn auf eine nationale Vorschrift verwiesen wird, die selbst auf weitere Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats verweist.