In den vergangenen Wochen kam es zu erheblichen Schäden durch Hochwasser. Nachdem das Schlimmste schon überwunden ist, macht sich in vielen Fällen Ernüchterung breit.
Das schnelle und unbürokratische Helfen erweist sich auf privater Seite häufig als Trugschluss.
Insbesondere bei Versicherungen erfolgt in vielen Fällen keine schnelle und unbürokratische Hilfe, denn hier gibt es einige Grundregeln zu beachten.
Bereits im Vorfeld kann es zu Streitigkeiten darüber kommen, ob überhaupt ein versichertes Ereignis bei einem Hochwasser eingetreten ist. Ebenfalls haben wir diverse Streitigkeiten im Hinblick auf eine Fehlberatung durch einen Versicherungsvermittler, insbesondere auf die Höhe und die Art der Versicherung. Versicherer können des weiteren einwenden, dass sie nicht ausreichend über ein Risiko aufgeklärt worden sind, bzw. ihnen im Lauf der Versicherung keine gefahrenerhöhenden Umstände mitgeteilt wurden oder eine Unterversicherung vorläge.
Ist diese rechtliche Hürde erst einmal genommen, dass der Versicherer anerkennt, dass ein Versicherungsfall grundsätzlich vorliegt, gilt es das richtige Procedere einzuhalten, damit Sie auch eine Versicherungsleistung erhalten.