Das Rückabwicklungsrecht von Darlehensverträgen zwischen Kunden und der Volkswagen-, Skoda- und BMW-Bank ist auch noch nach Jahren möglich.
Der Europäische Gerichtshof hat aktuell in mehreren Verfahren darauf erkannt, dass die Ausübung eines Widerrufsrechts auch noch nach Jahren möglich ist, weil die Autobanken ihre Kunden beim Abschluss der Kreditverträge nur unzureichend über die Rechtslage informiert haben (Rechtssachen C-33/20, C-155/20 und C-187/20).
Nunmehr wurde erstmalig konkretisiert, welche Angaben entsprechende Verträge enthalten müssen, wozu beispielsweise auch Prozentsätze bei Verzugszinsen gehören, wie aus der Entscheidung hervorgeht. Auch die Berechnungsmethode einer, bei vorzeitiger Rückzahlung fälligen Entscheidung, muss demnach für einen Durchschnittsverbraucher in einer „leicht nachvollziehbaren Weise“ angegeben werden (Urt. v. 09.09.2021, Rs. C-33/20, C-155/20 und C-187/20).
Hierzu liegen bereits entsprechende Gesamteinschätzungen der Stiftung Warentest vor, die positiv ausfiel.