Widerrufsrecht bei Baufinanzierungen
Baufinanzierungen die zwischen dem 10. Juni 2010 und 20. März 2016 geschlossen wurden, können teilweise noch immer widerrufen werden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht eine „Kaskadenverweisung“ als einen Verstoß gegen EU-Recht. Das Gericht hat im Urteil vom 26. März 2020 (Aktenzeichen C-66/19) entschieden, dass zu den notwendigen Informationen zum Widerrufsrecht die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist gehören und es nicht ausreicht, wenn auf eine nationale Vorschrift verwiesen wird, die selbst auf weitere Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats verweist.
Haben Sie Ihre Baufinanzierung in diesem Zeitfenster abgeschlossen?
Dann besteht für Sie die hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Darlehensvertrag fehlende Angaben aufweist. In dem Fall können Sie den Vertrag auch nach jahrelangem Ablauf der Widerrufsfrist noch wirksam auflösen.
Vom sogenannten Widerrufsjokern sind zahlreiche Bau- und Immobilienfinanzierungen betroffen, welche fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten. Dies führt dazu, dass die reguläre Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen beginnt und deshalb ein Widerruf auch noch Jahre später erklärt werden kann.
Kreditnehmer können sich Dank dessen von hoch verzinsten Darlehensverträgen lösen und von einer Umschuldung zu aktuellen günstigeren Zinssätzen profitieren.
Wir prüfen gerne für Sie, ob Ihr Darlehensvertrag fehlerhaft ist und Sie vom Widerrufsjoker Gebrauch machen können.
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