Haben Sie bereits einen Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht für sich erstellt oder erstellen lassen? Falls ja, sollte diese gegebenenfalls von Zeit zu Zeit überprüft werden. Falls nein, sollten Sie dies als persönliche Vorsorgemaßnahme nachholen, da eine Patientenverfügung Ihrem Willen zur Durchsetzung verhilft, wenn Sie diesen nicht mehr artikulieren können.
Aufgrund der gesteigerten Nachfrage möchten wir Ihnen die Themenfelder in diesem Bereich gerne kurz erläutern. Der Bereich der Erstellung von Vorsorge- und Patientenverfügungen gehört seit Jahren zu einem unserer Schwerpunkte und wird – mitsamt aller erbrechtlichen Fragestellungen – akribisch von unserer Fachanwältin für Erbrecht und unserem Fachanwalt für Steuerrecht begleitet.