Fahren Sie ein Dieselfahrzeug der Marken VW, BMW oder Mercedes-Benz? Lassen Sie uns Ihre Erfolgsaussichten auf Schadensersatz prüfen.
Wir vertreten bereits seit Jahren erfolgreich Dieselfahrer zur Durchsetzung von Schadensersatz oder der Rücknahme des Fahrzeugs.
Jetzt geht der Abgasskandal in die nächste Runde: Zu dem ab 2015 gebauten Motor EA288 wurde bereits von mehreren Gerichten entschieden, dass VW gem. § 826 BGB Schadensersatz leisten muss. Die Gerichte sehen in einer sog. Zyklusabschaltung dieses Euro-6-Motors eine illegale Abschalteinrichtung, z.B.: LG Krefeld, Urteil vom 06.11.2019, Az. 2 O 370/18 und LG Regensburg, Urteil vom 19.03.2020, 73 O 1181/19.
Haben Sie ein Diesel-Fahrzeug der Marken VW, Audi, Seat, Skoda, BMW oder Mercedes-Benz, gebaut ab 2015? Dann kann Ihr Fahrzeug von einer Abgasmanipulation betroffen sein und Ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz zustehen. Kontaktieren Sie uns gern. Eine Ersteinschätzung bieten wir Ihnen kostenfrei.