Der Bundesgerichtshof hat nunmehr eine Änderung seiner Rechtsprechung eingeleitet.
Hintergrund ist insbesondere das Urteil der Europäischen Union vom 26.03.2020 C-66/19, WM 2020, 688.
Der Bundesgerichtshof führt nunmehr selbst aus, dass er an seiner bisherigen Rechtsprechung NICHT mehr weiter festhält, BGH XI ZR 525/19.
Hintergrund war die häufig bis ins Jahr 2020 verwandt Belehrung:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertrags Erklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem sie alle Pflichtangaben gemäß § 492 Abs. 2 BGB (z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Laufzeit) erhalten haben.
Sie haben alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie in der für sie bestimmten Ausfertigung ihres Antrags oder in der für Sie bestimmte Ausfertigung der Vertrags Urkunde oder in einer für Sie bestimmten Abschrift ihres Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind und ihnen eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist.