Soweit die Ehegatten noch miteinander Kontakt haben und der Auffassung sind, dass alle wesentlichen Fragen bereits geregelt sind, entsteht oft der Wunsch nur eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Natürlich reduzieren sich damit die Anwaltskosten um die Hälfte.
Das Kostenargument ist natürlich nachvollziehbar. Aber geht das?