Viele Menschen assoziieren mit dem Wort „Insolvenz“ nur Negatives.
Allerdings war die Möglichkeit seine Finanzen zu sanieren und schuldenfrei zu werden nie besser. Dies hängt insbesondere mit den neuen Regelungen, die während der Corona-Pandemie inkraft getreten sind, zusammen.
Es dürfte im Hinblick auf das Wort Insolvenzverfahren entscheidend darauf ankommen, ob Sie Gläubiger oder Schuldner sind. Wir vertreten sowohl Gläubiger, als auch Schuldner. Hierdurch ist es uns möglich, die Interessen der jeweiligen Mandantengruppe bestmöglich zu vertreten.
Die Regelungen für die sogenannte Restschuldbefreiung wurden mit Datum zum 01.10.2020 entscheidend zugunsten der Schuldner verbessert.
Insbesondere ist es mittlerweile möglich, innerhalb von 3 Jahren schuldenfrei zu werden. In vielerlei Hinsicht ist die Restschuldbefreiung trotzdem noch mit Fallstricken verbunden. Dies hängt gerade auch mit den Forderungen zusammen, bei denen eine vorsätzlich unerlaubte Handlung unterstellt wird.
Hier ist sowohl auf Gläubigerseite als auch auf Schuldnerseite eine gewisse Agilität erforderlich, damit es zu keinerlei Nachteilen kommt.